>>> Antrag "Keine Agro-Gentechnik in Brandenburg" als pdf
Es gilt das gesprochene Wort ! -
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Einsatz von Agro-Gentechnik widerspricht aus vielen Gründen dem Ziel einer zukunftsfähigen, umweltgerechten Landwirtschaft, die sich an den VerbraucherInnenwünschen und an biologischer Vielfalt orientiert.
Die gentechnikfrei produzierende Wirtschaft hat mit hohen Kosten für Maßnahmen zur Vermeidung oder Entdeckung von Verunreinigungen zu kämpfen.
Die Idee einer Koexistenz von traditioneller und Gentech-Landwirtschaft ist eine Illusion. Bedauerlicherweise kommt es ständig zu Durchmischungen durch Produktionsprozesse und Handelswege. Daher lehnen gut Dreiviertel der Verbraucherinnen und Verbaucher und die Mehrzahl der Landwirte die Agrogentechnik ab. Wir Grünen sagen: Zu Recht!
Es ist uns daher ein großes Anliegen, die Selbstbestimmung von VerbraucherInnen und die wirtschaftliche Zukunft von LandwirtInnen und ImkerInnen zu bewahren und den rechtlichen Schutz gentechnikfreier Regionen zu stärken.
Nachdem die große Koalition in Thüringen im November letztes Jahr als ein gentechnik-freies Bundesland erklärt hatte, folgte vorgestern rot-grün in NRW diesem Beispiel. Es liegt heute an uns, ob Brandenburg als drittes Bundesland nachzieht und ein deutliches Zeichen für den VerbraucherInnenschutz setzt!
Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom November 2010 hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass es sich bei der Agrogentechnik um eine Risikotechnologie handelt. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die derzeitig gültigen gesetzlichen Regelungen: Derjenige, der GVO anbaut, haftet im Schadensfall.
Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil damit, dass die Gentechnik in die elementaren Strukturen des Lebens eingreift. Ich zitiere: „Die Folgen solcher Eingriffe lassen sich, wenn überhaupt, nur schwer wieder rückgängig machen. Die Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar."
Darum – und wegen der noch ungeklärten Risiken – habe der Gesetzgeber geradezu eine "besondere Sorgfaltspflicht", die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Mit unserem Antrag wollen wir dieser „besonderen Sorgfaltspflicht" nachkommen!
Mit dem Urteil ist endgültig klar gestellt, dass eine Hochrisikotechnologie wie die Agrogentechnik besondere Schutz- und Haftungsregelungen nicht nur erlaubt, sondern sogar erfordert!
Auch im rot-roten Koalitionsvertrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken und der SPD, findet sich die Aussage „Die Koexistenz beim Anbau, Saatgut und Futtermitteln muss gesichert werden. Gentechnikfreie Regionen in Brandenburg werden unterstützt."
Verabschieden Sie sich von der Illusion einer Koexistenz und bringen Sie gemeinsam mit uns ein gentechnikfreies Brandenburg voran!
Die Landesregierung teilte im Februar 2010 auf meine Anfrage mit, dass sie sich bemühen wird, vorhandene Finanzierungsinstrumente auf ihre Eignung zur Unterstützung bei der Organisation gentechnikfreier Regionen zu überprüfen. Des weiteren heißt es, die Landesregierung wird auch aktiv für die Gründung neuer und den Ausbau der vorhandenen Initiativen werben.
Genau an diesen Punkten setzt unser Antrag an.
Wir fordern, dass die landeseigenen Flächen durch die Pachtverträge gentechnik-frei bleiben.
Wir fordern, dass Brandenburg dem Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen beitritt.
Wir fordern, dass das Land Brandenburg sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass den Gentechnikfreien Regionen mehr Rechtssicherheit gewährt wird.
Wir werben heute für Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Damit schaffen wir eine Etappe auf dem Weg zu sicheren und zukunftsfähigen Bedingungen für die Landwirtschaft, die Imker und die Verbraucherinnen und Verbraucher in Brandenburg.
Vielen Dank!