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Rede im Landtag: Öffentlichen Auftrag der Sparkassen neu denken

- Es gilt das gesprochene Wort!

Ich bin der LINKEN dankbar für diesen Antrag, denn hier besteht in der Tat ein Diskussionsbedarf. Allerdings eher nicht in Richtung der Landesregierung, weswegen wir dem Antrag hier heute nicht zustimmen werden, sondern an den Gesetzgeber, also den Landtag selber. Worum geht es?

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse, aber auch andere, wie die Sparkasse Uckermark, haben umfangreiche Filialschließungen angekündigt. Die MBS ist Brandenburgs größte Bank sowie die größte Sparkasse Ostdeutschlands. In 31 der 141 Filialen der MBS soll der Personalbetrieb eingestellt werden. In 22 Filialen wird das Personal abgebaut und mit Automaten ersetzt. Diese Filialen werden dann zu sog. Selbstbedienungsfilialen, in denen allerdings nur Geldautomaten zur Verfügung stehen sollen. Weitere 8 Filialen sollen vollständig wegfallen. Die Sparkassen begründen den Schritt mit nachlassenden Filialbesuchen, vermehrtem Gebrauch der digitalen Dienste wie dem bargeldlosen Bezahlen über verschiedene Bezahlapps, dem Online-Banking und dem Fachkräftemangel. Trotz der angekündigten Schließungen bleiben die Sparkassen, verglichen mit allen anderen Banken in der Region, die Geldinstitute mit dem dichtesten Filialnetz.

Der Kostendruck auf die Banken insgesamt steigt wegen hoher Anforderungen der Bankenregulierung und dem sich weiter entwickelnden Wettbewerb, wie z.B. durch neue Anbieter wie PayPal.

Klar ist, dass auch Bankdienstleistungen immer mehr digital erbracht und in Anspruch genommen werden und sich dieser Trend fortsetzen wird. Ein Teil der Bevölkerung des Landes, insbesondere Seniorinnen und Senioren, verfügt jedoch noch nicht über die technischen Voraussetzungen für das Online-Banking und/oder nicht über ausreichend Wissen und Erfahrung, um digitale Dienste sicher nutzen zu können. Als Verbraucherschützer ist mir daher auch wichtig, dass Dienstleistungen und Waren auch weiterhin analog angeboten werden und es müssen Wege gefunden werden, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Einschränkungen, Dienstleistungen weiterhin selbständig nutzen können. Auch der Verweis auf eine Erledigung per Telefon hilft manchen nicht. Trotz aller Informations- und Aufklärungsangebote ist insbesondere die ältere Bevölkerung besonders anfällig für Betrugsmaschen am Telefon. Viele Seniorinnen und Senioren bevorzugen deshalb zum eigenen Schutz analoge Angebote.

Natürlich sind die Kundinnen und Kunden in den betroffenen Regionen nicht begeistert. Auch in meinem Heimatort, in Borgsdorf, wird es künftig keine Sparkasse mehr geben.

Wenn die Schließung so vieler Filialen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch sinnvoll sein mag, so müssen wir als Gesetzgeber aber auch den öffentlichen Auftrag, den der Landtag den Sparkassen im Sparkassengesetz aufgegeben hat, im Blick behalten. Die Sparkassenaufsicht liegt beim Landesfinanzministerium. Der unternehmerischen Entscheidung der Sparkasse obliegt es ganz alleine, wie sie ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen. Wichtig ist alleine, dass sie ihm nachkommt. Auf meine mündliche Anfrage zu der Thematik im letzten Plenum bekam ich die Antwort, dass aus Sicht der Sparkassenaufsichtsbehörde keine Anhaltspunkte vorlägen, die dafürsprechen, dass die Sparkasse ihrem öffentlichen Auftrag auch nach den angekündigten Filialschließungen nicht nachkommt. Gut möglich, dass der öffentliche Auftrag der Sparkassen, den der Landtag im Sparkassengesetz formuliert hat, auch mit den jetzt kritisierten Maßnahmen noch erfüllt wird. Aber spätestens, jetzt ist die Zeit, diesen Auftrag zu hinterfragen. Wie viele Filialen müssen Sparkassen denn mindestens betreiben, damit der Auftrag als erfüllt gelten kann? Oder spielt die Zahl der Filialen vielleicht gar keine Rolle? Genauere Ausführungen zu diesem „Auftrag“ gibt es im Gesetz ja nicht. Die Sparkassen haben nach dem Brandenburgischen Sparkassengesetz lediglich die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen [§ 2 Abs. 1 BbgSparkassenG]. Aber was genau bedeutet denn das? Dies ist in den dünn besiedelten Regionen des Landes sicher auch etwas Anderes, als im Ballungsraum. Hier sind kreative Lösungen gefragt, um dem Bedarf der Bevölkerung gerecht zu werden und den Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse geht diesen Weg bereits vereinzelt, indem sie ihre Dienstleistungen an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten in einer fahrbaren Geschäftsstelle anbietet. Ich finde, der Gesetzgeber sollte es sich nicht nehmen lassen, da genau hinzuschauen und selbst Kriterien entwickeln. Der Landtag sollte festlegen, was genau wir von den Sparkassen erwarten.

Ja, die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Sie sind aber Banken in öffentlicher Hand. Wenn der Staat in den Markt eingreift, indem er Banken betreibt, muss das begründet werden. Hier brauchen wir eine Klarstellung, was genau der Auftrag dieser Banken in kommunaler Hand sein soll. Wir wollen daher über die Möglichkeiten der Stärkung des Verbraucherschutzes im Sparkassenrecht des Landes im Landtag diskutieren. Der Antrag der LINKEN, der ja nur auf das Filialnetz abzielt, geht am Kern des Problems vorbei. Ob die Größe des Filialnetzes einer jeweiligen Sparkasse dem öffentlichen Auftrag entgegensteht, oder nicht, muss derzeit offenbleiben. Denn im Sparkassengesetz fehlt eine Aussage, was wir unter „der Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen“ zu verstehen ist. Das ist in Zeiten umfassender Digitalisierung neu zu beurteilen. Darum muss sich der Gesetzgeber schon selber kümmern, liebe Opposition. Wir müssen festlegen, was Sparkassen im öffentlichen Auftrag tun sollen. Wir Grünen werden dazu Vorschläge machen, die Anträge mit Aufforderungen an die Landesregierung lehnen wir heute ab.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Schließung von Sparkassenfilialen in Brandenburg verhin-dern - Leistungen der Sparkassen flächendeckend sichern!" (TOP 3 der 89. Plenarsitzung)