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Rede im Landtag: Selbstbestimmungsrecht der Frauen - Rede zum AfD-Antrag "Schutz des ungeborenen Lebens"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen, in diesem Falle vor allem liebe Frauen in Brandenburg,

die AfD fordert in diesem Antrag, ich zitiere, die Streichung aller staatlichen Fördermittel, die uneingeschränkte Abtreibungen als Menschenrecht fordern. Zitat Ende. Beispielhaft wird diese Forderung durchexerziert an pro familia.

Erste Bemerkung: schon der Ton dieses Titels ist eine Unverschämtheit. Denn das Recht von Frauen, selbst über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden, kommt gar nicht vor. Sie behandeln in ihrem Text Frauen als Objekte. Das empört mich ganz persönlich. Es empört mich für alle Frauen, für meine Töchter und Enkeltöchter besonders.

Ich habe drei Kinder. Und ich bin absolut sicher, ich hätte sie wahrscheinlich nicht alle, wenn ich nicht sehr frei und ohne irgendwelche Sanktionen zu fürchten, hätte entscheiden können. Ich konnte mich überall bei Ärztinnen informieren, mich beraten lassen, konnte abwägen. So wie es jede Frau tut, die ungewollt schwanger geworden ist. Ich musste nicht, wie es in so vielen Ländern immer noch oder wieder nötig ist, im Falle der Entscheidung gegen das Kind bei irgendwelchen Kurpfuschern um Hilfe betteln – die oft, sehr oft, zehntausendfach, zum Tod von Frauen führt. Um deren Menschenrecht auf Leben machen Sie sich ganz offensichtlich so gar keine Gedanken.

Es ist immerhin gelungen, das Informationsverbot aufzuheben, das bis vor kurzem noch bestand. Aber, und das ist das, was eigentlich notwendig wäre: Noch immer gilt der §218 des Strafgesetzbuches der sagt, Abtreibung ist rechtswidrig, aber straffrei. Heißt: eine Frau, die abtreibt, begeht eine Straftat. Nach wie vor. Das ist im Grunde ein Unding und gehört geändert. Pro familia hat in einer Stellungnahme zur Abschaffung des oben erwähnten Paragrafen 219a formuliert, worum es eigentlich geht. Ich zitiere: Die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ist kein Beratungsmodell, sondern sie behandelt Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig. Und das ist ein Skandal im Jahre 2022.

Solange es noch nicht soweit ist, sind alle Beratungsangebote, die ja ohnehin verpflichtend sind, aufrecht zu erhalten. Die, wie Sie wissen, durchaus unterschiedliche Ansätze verfolgen. Daran gibt es keinen Zweifel. Nochmal ganz klar: Frauen sind keine Gefäße, die Kinder auszutragen haben. Frauen sind zunächst mal Frauen. Genauso selbstbestimmt wie Männer. Mit den gleichen Rechten, wie Männer. Und manchmal, wenn sie es wollen, wenn sie es verantworten können – und im besten Falle NUR dann, werden sie auch Mütter. Oder eben auch nicht. Der Antrag ist abzulehnen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Schutz des ungeborenen Lebens - Streichung aller staatlichen Fördergelder für Organisationen, die uneingeschränkte Abtreibungen als Menschenrecht fordern" (TOP 11 der 68. Plenarsitzung)