- Es gilt das gesprochene Wort!
Auch wir bekennen uns dazu bei der Auswahl der Flugroute die Priorität darauf zu legen, dass möglichst wenig Menschen von unzumutbarem Fluglärm betroffen sind. Bei Ihrem Antrag, Herr Steffke, habe ich mich aber gefragt, was genau sie damit erreichen wollen. Sie fordern die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow in der Nacht nicht vor einer Inbetriebnahme des BER revidiert wird.
Schaut man sich die Festlegung von Flugverfahren beim Bundesaufsichtsamt für Flugverfahren, dem BAF, an, findet man folgende Information: „Nach Eingang aller entscheidungserheblichen Unterlagen und Stellungnahmen erfolgen die abschließende Prüfung der Planung sowie die Nachvollziehung der Abwägung unter Würdigung der Stellungnahmen des UBA und der Fluglärmkommission.“ Eine Beteiligung der Landesregierung ist da nicht vorgesehen. Was sie hier also fordern ist, nichts Anderes, als dass die Landesregierung – wie auch immer – politisch Einfluss auf Sachentscheidungen einer Bundesbehörde nehmen soll. Ich finde, das ist schon ein starkes Stück. Natürlich wissen auch wir, dass es solche Einflüsse auf allen Ebenen immer wieder gibt. Natürlich werden auch wir daran nicht viel ändern aber wir werden zumindest immer versuchen diesen Einfluss zurück zu drängen. Wir werden uns immer und überall dafür stark machen, dass Sachentscheidungen transparent und auf der Basis nachvollziehbarer Fakten und nicht auf Grund von politischem Einfluss erfolgen. Davon gehe ich auch bei den Entscheidungen des BAF zur Änderung von Flugrouten am BER aus. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.
Anrede
Die am Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung angesiedelte Fluglärmkommission hat einen Beschluss zum Eilantrag des BAF für die Geradeaus-Flugroute bei ihrer letzten Sitzung im März mit der Begründung, die entsprechenden Unterlagen seien zu kurzfristig eingereicht worden, vertagt. Das OVG hat die Nordumfliegung in der Nacht übrigens nicht angeordnet, sondern das BAF damit beauftragt, die Alternativroute der Nordumfliegung noch einmal zu prüfen. Wenn die DFS zum Ergebnis kommt, dass die Alternative 4, also die Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow, die Gesamtzahl der von unzumutbarem Fluglärm betroffenen Menschen am meisten reduziert, ist das ein gewichtiger Faktor. Wenn die BAF nach der erneuten Prüfung jetzt schlussfolgert, dass die Geradeaus-Flugroute sich doch als „vorzugswürdig darstellt“, finden auch wir das sehr erstaunlich. Erst recht, wenn sogar das BAF keine neuen Fakten hat, die diese Änderung nahelegen würden. Aber für die Festlegung und Entscheidung solcher Fragen, die in jedem Fall sehr viele Menschen trifft und benachteiligt, gibt es aus gutem Grund festgelegte Verfahren. Am Ende können in unserem Rechtsstaat die Gerichte angerufen werden, was die Anwohner des BER in der Vergangenheit ja auch teilweise mit Erfolg getan haben.
Die Bewertung der Fluglärmauswirkungen auf die Anwohner der umliegenden Gemeinden bleibt im Übrigen ein andauernder Prozess. Das BAF hat im Rahmen der AG Betriebsregelungen der Fluglärmkommission in Aussicht gestellt, die Flugverfahren nach 2 Flugplanperioden zu evaluieren. Änderungen der Verfahren auf der Basis von realen Daten sind erst nach dieser Prüf-, Test- und Beobachtungsphase im ersten Betriebsjahr als Single-Standort des Flughafens wirklich zu beurteilen.
Schaut man sich die möglichen Alternativen an zeigt sich, dass jede der untersuchten Varianten zu Lärmbelästigungen der jeweiligen Anwohner führt. Eine Gestaltung der Abflugverfahren ohne Betroffene ist wie ich schon sagte, nicht möglich. Sich jetzt hier politisch motiviert auf die eine Seite zu schlagen kann ich wirklich nicht empfehlen. Die Festsetzung der Flugverfahren sollte daher im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen durch das zuständige BAF erfolgen.