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- Es gilt das gesprochene Wort -
Das am 1.5.2014 in Kraft getretene „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ stellt unzweifelhaft ein begrüßenswertes Angebot für Frauen dar, die sich aufgrund einer unerwünschten Schwangerschaft in einer schweren psychosozialen Ausnahmesituation und Notlage befinden. Es schafft eine rechtssichere Alternative zu der sich in einer rechtlichen Grauzone befindlichen anonymen Geburt und den ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage und ohne klare Qualitätsstandards geduldeten Babyklappen. Die vertrauliche Geburt ermöglicht es einer verzweifelten Schwangeren, die Hilfe eines Krankenhauses oder einer Hebamme unter befristeter Wahrung der Anonymität in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig erfährt das Recht eines jeden Kindes, Kenntnis über seine Abstammung zu erhalten mit Vollendung des 16. Lebensjahrs erstmals eine Anerkennung.
Die Kosten für eine vertrauliche Geburt trägt der Bund, es wird zusätzlich eine bundesweite Hotline für Schwangere in Notlagen eingerichtet und die Beratungsangebote entsprechend ausgeweitet.
Obwohl die Einführung der vertraulichen Geburt über Fraktionsgrenzen hinweg von vielen begrüßt wird, gibt es auch Kritik an dem neuen Gesetz: einigen missfällt, dass nicht sofort auf die anonyme Geburt und die in ihrem Nutzen zur Prävention von Kindstötungen umstrittenen Babyklappen verzichtet wird oder wenigsten klare und einheitliche Qualitätsstandards zum Betrieb der Klappen eingeführt werden. Andere – und dazu gehöre auch ich – sind skeptisch, ob das komplizierte Verfahren mit Hinterlegung der Daten beim Bundesamt für Familie und die spätere Aufgabe der Anonymität sich nicht als erhebliche Hürde erweisen wird. Besonders die Androhung, dass die Aufgabe der Anonymität gegen den Willen der betroffenen Frau vom Familiengericht erzwungen werden kann, erscheint mir problematisch. Die Zusicherung strikter Anonymität ist für viele dieser Frauen, die sich in einer Extremsituation befinden, unbedingte Voraussetzung, um Beratungs- und Unterstützungsangebote überhaupt an sich herankommen zu lassen.
Deshalb halte ich es für richtig und wichtig, dass die anonyme Geburt und die Babyklappen zunächst weiter verfügbar bleiben, Daten zu allen drei Angeboten erhoben werden und nach drei Jahren ein umfassender Evaluationsprozess durchgeführt wird. Dann lässt sich hoffentlich belegen, wie Kindstötungen am ehesten verhindert und dem Unterstützungsbedarf und den Rechten von Frauen und Kindern am besten Rechnung getragen werden kann.
Presse- und Fernsehberichten habe ich entnommen, dass die Umsetzung des Gesetzes zeitgerecht zum 1. Mai in Brandenburg in Angriff genommen wurde: die Kliniken bieten die vertrauliche Geburt an und die Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist angelaufen. Das zuständige Mitglied der Landesregierung hat sich ebenfalls positiv zur vertraulichen Geburt geäußert. Die Erhebung von Gesundheits- und Sozialdaten läuft zwar im Lande öfters etwas schleppend, momentan kann ich aber nicht erkennen, dass es eines gesonderten Landtagsbeschlusses bedarf, um die Landesregierung zur Umsetzung zur zügigen Umsetzung dieser bundesgesetzlichen Regelung zu bewegen. Auch die Kenntnis des Gesetzes bei den damit befassten Landesbediensteten glaube ich einfach mal unterstellen zu können.
Ich danke der CDU-Fraktion, dass sie mit ihrem Antrag die Diskussion dieses so wichtigen Themas ermöglicht hat. Wir werden uns enthalten.