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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Medizinische Versorgung der Flüchtlinge sichern“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Unsere Vorstellung einer sicheren medizinischen Versorgung von Asylsuchenden sieht so aus: Wenn ein in Brandenburg lebender Flüchtling krank ist, geht er oder sie zum Arzt oder zur Ärztin. Dabei setzen wir Grüne alles auf eine Karte, nämlich die Gesundheitskarte. Wir kämpfen schon lange dafür, dass sie eingeführt wird. Die Argumente pro Gesundheitskarte für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge sind nicht weltanschaulich begründet oder durch Partikularinteressen geleitet. Nein. Sie sind aus der Empirie gewonnen. Die Kommunen werden entlastet, finanziell und personell. Es gibt keine Zunahme von Leistungsinanspruchnahmen. Die Menschen, die medizinische Leistungen erbringen, werden entlastet. Die geflüchteten Menschen werden entlastet, weil der Arztbesuch mit Gesundheitskarte für sie viel weniger diskriminierend ist und ohne Umweg über das Sozialamt erfolgt. Das alles sind belegte Ergebnisse aus Bremen und Hamburg. Im vorliegenden Antrag preist die CDU-Fraktion einseitig das Vertragsmodell zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Behandlung von Flüchtlingen. Wir verstehen nicht, warum. Für das Vertragsmodell zwischen der KVBB und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark liegen uns keine belastbaren Fakten vor. Es gibt die blumige Aussage beider Seiten, es sei eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch welche Parameter sich dieser Erfolg bemessen lässt, bleibt allerdings unklar. Da müssen schon noch ein paar Zahlen auf den Tisch, wenn sich das „Potsdam-Mittelmark-Modell“ mit dem „Bremer Modell“ messen lassen soll.

Weiter verlangt die CDU-Fraktion verbindliche und klare Regelungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die geflüchtete Menschen behandeln. Wir nehmen an, dies bezieht sich auf Berichte, wonach niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehr lange auf ihr Honorar für erbrachte Leistungen warten. Auch unsere Fraktion ist darüber informiert worden, dass die Erstattung durch die Landkreise und kreisfreien Städte teilweise sehr lange dauert. Wir ziehen daraus den Schluss, dass sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier offensiv an ihre Interessenvertretung, die Kassenärztliche Vereinigung, wenden sollten, die sich vehement mit den Kommunen auseinandersetzen müsste. Vielleicht sollten die betroffenen Ärztinnen und Ärzte auch mal ihre Interessensvertretung, die KV, fragen, warum sie die Einführung einer Gesundheitskarte hintertreibt. Mit einer Krankenkasse als Abrechnungsstelle würden Vorschüsse für Honorare an die Kassenärztliche Vereinigung wesentlich verlässlicher gezahlt als von überforderten kreislichen Sozialämtern.

Durch Bundesrecht ist geregelt, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen schon in der Erstaufnahmeeinrichtung anfängt. Die neu ankommenden Menschen werden auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit untersucht, ihr körperlicher Allgemeinzustand wird in Augenschein genommen, eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atemwege wird vorgenommen. Auch die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden übernommen, so regelt es das Asylbewerberleistungsgesetz. Im zuständigen Ausschuss für Soziales und Gesundheit erhalten wir regelmäßig detaillierte Informationen über die funktionierende medizinische Versorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt. Wir sehen im Gegensatz zur Fraktion der CDU, aktuell keinen Grund, an den Äußerungen der Ministerin zu zweifeln. Und als kürzlich Flüchtlinge in einer Potsdamer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht wurden, hat das Klinikum Ernst von Bergmann sofort die medizinische Versorgung übernommen. Unsere Fraktion hat den Eindruck, dass landesseitig einer zentralen Forderung im Antrag, nämlich dass „jeder Antragssteller in der Erstaufnahmeeinrichtung untersucht und entsprechend der eventuellen Diagnose behandelt wird“ bereits entsprochen wird.

Der vorliegende Antrag ergreift einseitig Position. Wir glauben aber, dass wirksame Verbesserungen im Gesundheitssystem für alle Menschen nur dann erzielt werden, wenn Barrieren überwunden werden. Zum Beispiel Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, ganz aktuell aber Barrieren für Flüchtlinge im Gesundheitssystem. Dafür liefert dieser Antrag keine Lösungen.