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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Ein Pflegebeauftragter auch für Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Bereits seit einigen Jahren führen wir hier im Landtag Debatten darüber, wie wir eine gute Pflege zukunftsfest gestalten können. Dabei sprechen wir über viele verschiedene Stellschrauben. Über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, über die Ausbildung der Pflegekräfte, über das Dilemma der pflegenden Angehörigen, die kommunale Infrastruktur und auch über die Finanzierung von Pflege. Viele Probleme sind uns bekannt. Lösungswege zum Teil auch. Wir Bündnisgrünen erhoffen uns keine großen Lösungen durch die Bundesregierung. Die Pflegereform ist kein großer Wurf geworden. Deutlich ist, dass die Interessen von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften nicht im Zentrum der Neuerungen stehen. Einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es erst einmal auch nicht, stattdessen einen unsinnigen Pflegevorsorgefonds. Für mich wird hier deutlich, dass Pflegebedürftige bisher keine eigenständige, unabhängige politische Stimme haben. Es wäre doch interessant zu hören, was sie zu den Reformen der Bundesregierung zu sagen haben. Keine unabhängige Interessensvertretung der Pflegebedürftigen, das passt nicht zu selbstbestimmter Teilhabe. Es passt auch rechnerisch nicht zu der großen Anzahl Pflegebedürftiger, von der zu erwartenden hohen Anzahl in Zukunft mal ganz abgesehen.

Im April hat sich meine Fraktion für eine stärkere Stimme der Pflegekräfte ausgesprochen. Wir forderten, die Akzeptanz einer Pflegekammer rasch zu prüfen, weil wir wollen, dass auch die Pflegekräfte ihre Interessen deutlicher aussprechen können. Pflegebedürftige können natürlich keine Kammer bilden. Aber auch sie sollen ihre Interessen gut vertreten wissen. Die Idee einer oder eines Pflegebeauftragten finde ich deshalb grundsätzlich gut.

Die CDU-Fraktion nimmt die Missbrauchsvorfälle aus anderen Bundesländern zum Anlass, einen oder eine Pflegebeauftragte für Brandenburg zu fordern. Im Antragstext wird eine Ombudsperson beschrieben, an die sich die zu Pflegenden und deren Angehörige vor allem bei Missbrauchsverdacht wenden können. Im Hinblick auf die aufgetretenen Missstände zum Beispiel in Niedersachsen ist das natürlich auch eine wirklich wichtige Aufgabe. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zu „Gewalt in der Pflege“ geht hervor, dass diese Aufgabe durch das Projekt „Pflege in Not Brandenburg“ geleistet wird. Aus unserer Sicht gibt es deswegen, wenn wir über die Aufgaben einer oder eines Pflegebeauftragten sprechen, inhaltlich deutlich mehr Spielraum! Was ist mit Ansprüchen, die heutige und zukünftige Pflegebedürftige an Qualität, Transparenz und Verbraucherschutz haben? Für diese Fragen hatte die Bundesregierung den Pflege TÜV gedacht, der, wie wir alle wissen, gescheitert ist. Ein verbessertes oder alternatives Angebot ist nicht in Sicht. Auch andere Fragen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben, bestehen weiter: Wie wollen wir die Pflegebedürftigkeit vermeiden oder auf die letzten Wochen am Lebensende zu verschieben? Wie stärken wir das Leitbild vom aktiven Altern, denn Einsamkeit, fehlende Teilhabe und Inaktivität sind Risikofaktoren für Pflegebedürftigkeit? Wie unterstützen wir pflegende Angehörige? Welche Strategien entwickeln wir, um Fachkräfte zu sichern? Wie stärken wir Altern und Pflege im Sozialraum, in den Gemeinden und Quartieren? Wie gelingt es, Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt und professionelle Angebote zu vernetzen? Glücklicherweise hat unsere Landesregierung mit der Fachkräfte-Studie Pflege einen fundierten inhaltlichen Aufschlag zu vielen der vorgenannten Fragen gemacht. Und viele Weichenstellungen vollziehen sich nicht über Nacht. Zu jeder Zeit am wichtigsten ist doch aber, die Belange der Pflegebedürftigen im Blick zu haben.

Deswegen brauchen die Brandenburger Pflegebedürftigen mehr als einen „Kummerkasten“. Sie brauchen eine oder einen Pflegebeauftragten, die oder der unabhängig agiert, aber dennoch politisch fest verankert ist und in alle Gesetzgebungsverfahren im Pflegebereich einbezogen wird. So machen es auch die Länder Bayern und das Saarland -mit guten Ergebnissen. In beiden Ländern ist die Arbeit der Pflegebeauftragten anerkannt und gelobt. Bei einem Antrag auf die Etablierung einer ehrenamtlichen Pflege-Ombudsperson, die vornehmlich Beschwerden entgegen nehmen soll, enthalten wir uns.