- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Außen rot, innen grün. Das könnte man fast über den vorliegenden Antrag sagen. Über ein Jahr, nachdem unsere Fraktion den ersten Antrag zur Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds gestellt hat, kommen die Koalitionsfraktionen jetzt aus dem Knick und bringen einen eigenen Antrag dazu. Endlich! Fast hätten sie es verschlafen! Denn für Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten in den Krankenhäusern sind die Probleme schon jetzt unübersehbar. Und die Herausforderungen werden in den nächsten Jahren noch größer werden. Es war deshalb auch falsch, dass die Koalitionsfraktionen zu unserem Antrag sagten, für Gedanken zur Sicherung der medizinischen Versorgung sei immer noch genug Zeit. Wir sagen: Je früher wir anfangen, uns zu fragen, welche Möglichkeiten und Ressourcen wir dem System der gesundheitlichen Versorgung im Land zur Verfügung stellen können, desto besser.
Für uns Bündnisgrüne muss dabei die Frage im Mittelpunkt stehen, was den Patientinnen und Patienten nützt. Wie wir eine bedarfsgerechte, flächendeckende und diskriminierungsfrei zugängliche medizinische Versorgung für alle Menschen im Land schaffen. Schon alleine die immer älter werdende Bevölkerung- gekennzeichnet durch multimorbide und chronisch kranke PatientInnen- stellt komplexe diagnostische und therapeutische Anforderungen. Das tun auch die zugewanderten Menschen, aber auch die Kinder aus den ärmeren Brandenburger Familien, die oft chronisch krank sind.
Wenn die Krankenhäuser mit dem Geld aus dem Fonds also ernsthaft Kurs Richtung Zukunft nehmen sollen, dürfen wir uns nicht blind an vorhandenen Strukturen festklammern. Wir brauchen, vor allem im ländlichen Raum, flexible Strukturen, die sich zuallererst an den Bedürfnissen der Menschen orientieren.
Richtigerweise kommt im Antrag als erstes die Forderung zum Umbau stationärer Einrichtungen in sektorenübergreifende Gesundheitszentren. Ob ein Krankenhaus zu einem ambulant-stationärem Gesundheitsanbieter umgebaut werden soll, darf sich aber nicht nur an dessen wirtschaftlicher Effizienz bemessen. Vielmehr muss die Landesregierung darauf achten, dass der Umbau für die Versorgung der Menschen sinnvoll ist und Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbringt. Bis hierhin gehen wir mit. Wir haben aber auch Kritik am Antrag: Der Satz, dass das Ziel einer gut erreichbaren medizinischen Versorgung auch für den Einsatz der Fondsmittel gelten müsse, ist scheinheilig. Die Landesregierung spart doch Jahr für Jahr, ganz zuverlässig, an ihren investiven Mitteln für die Krankenhäuser, die diese dann über die DRGs erwirtschaften müssen. Im Vergleich dazu sind die 30 Mio. Euro aus dem Strukturfonds eine winzige Summe!
Etwas gewöhnungsbedürftig finden wir, dass rot-rot in einem Antrag zum Krankenhausstrukturfonds aus dem Krankenhausstrukturgesetz auch über den Innovationsfonds aus dem Versorgungsstärkungsgesetz abstimmen lassen will. Bei der Kofinanzierung von Geldern aus dem Krankenhausstrukturfond geht es ja zumindest um Landesmittel. Der Innovationsfond speist sich aber hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und Geldern der Krankenkassen direkt und wird durch ein völlig anderes Bundesgesetz geregelt. Da hat die Landesregierung erst einmal keine Aktien im Spiel. Richtig ist aber, dass potentiell förderfähige Vorhaben wie Telemedizin, Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten, Modelle zur Delegation von Leistungen und Ausbau der geriatrischen Versorgung gerade für Brandenburg hochaktuell sind.
Der zukunftsfähige Umbau der medizinischen Versorgung ist richtig. Wir waren schon bei den letzten Haushaltsberatungen die Rufer in der Wüste, um die Strukturfondmittel für Brandenburg nutzbar zu machen und wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.