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Ursula Nonnemacher zum Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Einführung einer Impflicht gegen Masern“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir haben volle Sympathie dafür, dass auf Initiative der CDU-Fraktion das Thema Impfungen erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. Bereits 2015 hatte sie angesichts des Berliner Masernausbruchs in einem Antrag gefordert, eine Form von Impfpflicht einzuführen.

Unsere bündnisgrüne Fraktion befürwortet ohne Wenn und Aber die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, das gilt nachdrücklich auch für eine zweimalige Impfung gegen Masern. Masern sind eine gefährliche Infektionskrankheit, die zu schweren bleibenden Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod führen kann. Evident ist außerdem: Impfen ist ein Gebot der Solidarität. Es dient nicht nur dem persönlichen Schutz, sondern schützt die Bevölkerung insgesamt vor größeren Infektionsausbrüchen. Insbesondere schützen geimpfte Menschen sehr junge Kinder sowie Immunkompromittierte. Dies nennt man Herdenschutz.

Unsere Haltung zu der Frage verpflichtender Schutzimpfungen war immer, dass gezielte Ermutigungen, Impflücken zu schließen und Impfkampagnen zielführender sind als Sanktionen. Wir sind davon überzeugt: Viele Menschen können durch Aufklärung und niederschwellige Angebote erreicht und überzeugt werden. Harte Impfgegnerinnen und Impfgegner stellen statistisch gesehen eher eine kleinere Gruppe dar.

Diese sind übrigens just von der WHO in die Liste der 10 größten Gesundheitsgefahren weltweit aufgenommen worden - zusammen mit Ebola. Damit wäre eigentlich schon alles gesagt. Das menschliche Verhalten ist dann aber doch viel komplexer. Und darum wird die zur Elimination von Masern benötigte Immunität von 95%, aller guten Argumente zum Trotz, nicht in allen Alterskohorten erreicht! Nah liegt da der Gedanke der Einführung einer Impfpflicht, der nun aus allen politischen Richtungen zu hören ist. Und ich gebe offen zu: Auch ich würde mich dieser Forderung unverzüglich anschließen, wären die Resultate einer Impfpflicht rundum überzeugend. Warum ist aber Zweifel angebracht, dass eine allgemeine Impfpflicht die Ergebnisse bringt, die sie bringen sollte? Länder wie Schweden und die Niederlande, in denen keine Impfpflicht besteht, haben sehr niedrige Maserninzidenzen von 1,46 beziehungsweise 2,6 Fällen pro eine Million Einwohner*innen. Länder mit Impfpflicht haben teilweise sehr hohe Inzidenzen, in Tschechien liegt sie zum Beispiel bei 23. In Belgien, das den Besuch der kostenlosen Vorschule mit einer Impfpflicht verbindet, liegt die Inzidenz bei 11,91. Deutschland liegt übrigens mit einem Wert von 6,11 in der Mitte.

Das Robert-Koch-Institut zeigt für das Jahr 2017 in Brandenburg acht Masernfälle an, eine Inzidenz von 3,2. Für das Jahr 2018 wurden 12 Fälle gemeldet, eine Inzidenz von 4,8. Für das Jahr 2019 gibt es bislang keinen gemeldeten Masernfall in Brandenburg. Der Antrag nimmt ebenfalls Bezug auf Daten des Robert-Koch-Instituts, nämlich auf die erhobene Quote von 73% durchimmunisierter Kinder im Alter von 2 Jahren in Brandenburg. Diese ist in der Tat völlig unzureichend! Jedoch: Die online verfügbaren Daten der Gesundheitsplattform unseres Landesamtes für Gesundheit, LAVG, zeigen eine Durchimmunisierungsrate von 90,6% bei Kindern im Alter von 2,5 bis 3,5 Jahren. Und auf derselben Plattform wird - basierend auf den Daten der Einschulungsuntersuchungen angegeben - dass 95,2% der Kinder die zweite Masern, Mumps, Röteln-Impfung erhalten haben! Damit wird für das Land insgesamt die Zielsetzung der Weltgesundheitsorganisation WHO, bei der zweimaligen Masern-Impfung eine Impfquote von mindestens 95 Prozent zu erreichen, bei den Schulkindern erreicht. Das LAVG interpretiert seine Zahlen wie folgt (Zitat): „Im Gegensatz zu anderen Bundesländern (beispielsweise Berlin) wurden in Brandenburg dank hoher Durchimmunisierungsraten bei den Einschulungskindern und Jugendlichen keine Masernausbrüche in Kitas und Schulen beobachtet“. Die Aussage im Antrag dagegen, die empfohlene Impfquote von 95 % werde auch bei der Altersgruppe der Einschüler nicht flächendeckend erreicht, erscheint uns vor diesem Hintergrund zu alarmistisch. Wir sagen ganz deutlich: Zentrales Anliegen des Antrags müsste doch sein, die Landesregierung aufzufordern, diese deutlich differenten Zahlen und Statistiken sorgfältig zu interpretieren! Umso mehr, wenn es auch ein Antrag der Regierungsfraktionen ist, die darin für zentrale Forderungen Aussagen eigener Landesbehörden in Frage stellen!

Empirisch betrachtet bereitet die Impfquote bei den Erwachsenen viel größere Sorgen: Bei den 18 bis 44-Jährigen liegt sie unter 60 Prozent. Diese Personen werden jedoch aufgrund fehlender Sanktionierungsmöglichkeiten von einer Impfpflicht nicht erreicht. Hinzu kommt, dass selbst die StIKO keine Impfpflicht für Masern empfiehlt. Als Gründe werden aufgeführt: eine Pflicht könne die Skepsis gegenüber Impfungen bei unentschlossenen Menschen noch anwachsen lassen. Zudem könne eine verpflichtende Masernimpfung dazu führen, dass andere, ebenfalls sehr wichtige Schutzimpfungen, vernachlässigt würden. Aus soziologischer Sicht liegt das größte Potenzial zur Erhöhung der Impfbereitschaft in einem deutlichen Appell an die gemeinschaftliche Verantwortung für das gesundheitliche Wohl. Untersuchungen zeigen, dass Kampagnen mit diesem Ziel einen messbaren Einfluss auf das Impfverhalten von Menschen haben.

Die Argumentation des Robert-Koch-Instituts ist faktenbasiert. Bevor wir hier im Land eine Impfpflicht einführen, sollten wir die gleiche Sorgfalt walten lassen. Die Landesregierung muss dringend erklären, warum sie auf den Seiten ihrer Behörden das WHO-Ziel für erreicht angibt und auf der anderen Seite ihre Regierungsfraktionen das in Frage stellen lässt. Deshalb enthalten wir uns, wir danken der CDU-Fraktion jedoch für das Setzen dieses Themas!