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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag zusammen mit der CDU-Fraktion „Sicheren Rettungsdienst im deutsch-polnischen Grenzraum schnell umsetzen und Kooperationsvereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst abschließen“

>> Unseren Antrag zusammen mit der CDU-Fraktion findet ihr hier einen pdf-Datei

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wollen wir Menschenleben retten oder wollen wir Verwaltungsformalismus betreiben?

Oder und Neiße symbolisieren im Fall des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes nicht nur physische, sondern auch rechtliche Barrieren. Das müssten sie nicht sein, und sie sind auch nicht die entscheidenden. Die viel größere Barriere schien lange Zeit das brandenburgische Innenministerium zu sein.

Vor fast genau fünf Jahren wurde der rechtliche Rahmen für eine Kooperation zwischen deutschen und polnischen Rettungsdiensten in den Grenzregionen ermöglicht. Seither bemühen sich Polen und das Land Brandenburg im Sinne guter Nachbarschaft, eine Regelung für eine sichere medizinische Notfallversorgung zu finden. Es ist nachvollziehbar, dass es bei einem so komplexen Sachverhalt auf beiden Seiten einige Zeit braucht, um offene Fragen zu klären. Wir können auch nachvollziehen, dass es offensichtlich einiger Gesetzesanpassungen auf polnischer Seite bedurfte, um Haftungsfragen eindeutig zu regeln. Was wir aber nicht nachvollziehen können, und weswegen wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag gestellt haben, ist die Frage, an der nun alles zu hängen scheint: Welche deutsche Verwaltungsebene unterschreibt die Vereinbarung? Darauf deutet die Formulierung hin, die die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Marco Büchel zur Erfüllung des deutsch-polnischen Rahmenabkommens zum Rettungsdienst wählt. Ich zitiere: „Bisher bestand die polnische Seite darauf, dass die Kooperationsvereinbarungen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst durch die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie das Land unterzeichnet werden. Das Land Brandenburg ist jedoch Träger der Luftrettung, und nicht des bodengebundenen Rettungsdienstes, auf den sich das Rahmenabkommen bezieht.“

Diese kleinliche Auslegung von Verwaltungszuständigkeit wird der Bedeutung eines grenzüberschreitenden Abkommens zwischen zwei Mitgliedsländern der Europäischen Union nicht gerecht! Zumal bei einem Thema, das die Menschen auf beiden Seiten der Oder so unmittelbar berührt.

Das europäische Projekt steht doch wahrlich vor völlig anderen Herausforderungen! Und gerade in den Grenzregionen wird europäische Nachbarschaft täglich gelebt! Wollen wir als Land wirklich die Barriere sein, nur wegen des Arguments, für die bodengebundene Rettung formal nicht zuständig zu sein? Oder wollen wir nicht viel lieber die Funktion des verbindenden Elements einnehmen? Wir sollten den Auftrag der Brandenburger Verfassung zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit ernst nehmen! Oder, wenn der Verfassungsauftrag nicht ausreicht: Wählen wir als Zeichen unserer besonderen Freundschaft mit der Republik Polen eine pragmatische Lösung und mitunterzeichnen wir auf Landesebene die Kooperationsvereinbarung. Formalrechtlich hätte das keine Auswirkung. Symbolisch hätte das jedoch eine große Bedeutung und wäre eine großzügige Geste gegenüber dem Land Polen.

Vor wenigen Tagen scheint es bei einem Treffen in Gorzow ja auch deutliche Schritte der Kooperationsbereitschaft von polnischer Seite gegeben zu haben. Ob die Unterschriften der Landkreise und kreisfreien Städte von deutscher Seite jetzt genügen oder ob die Mitzeichnung durch das Land Brandenburg erforderlich ist - bitte bringen Sie die Sache endlich zum Abschluss.

Ein Europa der Menschenrechte und Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Menschlichkeit wird nicht aus Brüssel fertig geliefert. Ein solches Europa muss auch auf Landes- und kommunaler Ebene zusammenhalten und zusammenarbeiten.

Hoffen wir, dass die Menschen in der Grenzregion mit ihren Notfällen nicht mehr warten müssen!