Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion "Voraussetzung für die ordnungsgemäße Arzneimittelüberwachung im Land Brandenburg schnell herstellen"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Es ist uns unklar, was genau die AfD-Fraktion mit diesem Antrag bezwecken möchte. Klar ist, dass das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit für die hochsensible Aufgabe der Arzneimittelüberwachung gut ausgebildete Beschäftigte braucht. Dazu zählen vor allem auch die Apothekerinnen und Apotheker, beziehungsweise die GMP-Inspektorinnen und Inspektoren. Wie wichtig deren Aufgabe ist, illustriert das Versagen der Arzneimittelaufsicht beim Lunapharm-Skandal deutlich.

Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert nun, eine bereits länger bestehende rechtliche Regelung schnellstmöglich umzusetzen. Das ist löblich, aber in vielerlei Hinsicht kommt diese Forderung viel zu spät! Erstens reden wir hier im Plenum des Landtags aber auch im Gesundheitsausschuss seit Bekanntwerden des Skandals immer wieder über die massiven Versäumnisse nach § 64 Arzneimittelgesetz. Der Bericht der Task-Force kommt unter anderem zum Ergebnis, dass - obwohl die relevanten Stellen im LAVG überwiegend besetzt waren - die Personalausstattung unzureichend für die Aufgabe gewesen sei. Diese Fehlplanung durch LAVG und MASGF hat mit dazu geführt, dass Patientinnen und Patienten, ihre Familien und ihre behandelnden Ärzt*innen vor den schweren Betrügereien durch Lunapharm nicht adäquat geschützt werden konnten. In beiden Landesbehörden wurde über Jahre hinweg die Verantwortung für die betroffenen Menschen nicht im erforderlichen Maß wahrgenommen, trotz bestehender gesetzlicher Vorschriften, auf europäischer, Bundes- und Landesebene.

So weit, so schlecht, aber auch schon seit Monaten hinreichend bekannt. Im Hinblick auf den Abschlussbericht der Task-Force wurden Lösungen durch die Legislative bereits eingefordert, ich erinnere an den rot-rot-grünen Antrag vom September. Darin wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Qualität der Fachaufsicht durch eine vorausschauende Personalentwicklung, Schulungen und stetige Fortbildungen zu sichern. Da er angenommen wurde, muss diese Forderung nun von der Landesregierung umgesetzt werden: Damit erübrigen sich die Forderungen aus dem vorliegenden AfD-Antrag.

Zweitens kommt der Antrag auf eine merkwürdige Art zu spät, da sich die AfD-Fraktion in den Verhandlungen zum Haushalt nicht für eine entsprechende finanzielle Unterfütterung ihrer Forderungen stark gemacht hat. Warum nicht? So ernst ist es ihnen dann doch nicht?

Drittens hat die zuständige Ministerin, nach dem langen und zähen Mäandern ihres Hauses in den letzten Monaten, nun das Heft des Handelns in die Hand genommen und sich in anderen Ländern und auf Bundesebene für die Gewinnung von GMP-Fachkräften und die Neuordnung der Arzneimittelüberwachung stark gemacht. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Sicherheit bei Arzneimitteln ist ein hochkomplexes Thema. Ein Antrag, der wie der vorliegende nur auf einen Aspekt fokussiert und noch dazu zwei Monate zu spät kommt, wird dieser Komplexität nicht gerecht.

Wir lehnen den Antrag ab!