Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Sie begleiten werdende und junge Eltern, deren Lebenssituation durch gesundheitliche oder soziale Belastungen gekennzeichnet ist. Familienhebammen sind eingebunden in ein interdisziplinäres Netzwerk der „Frühen Hilfen". Die Familienhebammen können die Schnittstelle zwischen Sozial- und Gesundheitswesen sehr gut besetzen. Sie erfreuen sich auch in Problemfamilien hoher Akzeptanz und können deshalb leichter als andere Akteure weitere Angebote der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens vermitteln.
Die Arbeit der Familienhebammen wurde schon im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersucht. Dabei wurden positive präventive Wirkungen in Risikofamilien festgestellt. Dies muss deutlich hervorgehoben werden, gerade weil wir durch den Bericht der Landesregierung zu den Instrumenten zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz gelernt haben, wie schwierig wissenschaftliche Evaluation in diesem Bereich ist.
Inzwischen ist nach langen Vorarbeiten das Bundeskinderschutzgesetz im Verfahren. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen, im Mai im Bunderrat behandelt und am 1.7. in den Bundestag eingebracht. Es sieht u.a. den verstärkten Einsatz von Familienhebammen vor. Dafür werden in einem Modellprojekt von 2012-2015 jährlich 30 Millionen Euro bereitgestellt. Die Finanzierung der Familienhebammen ist inzwischen zu einem Hauptstreitpunkt des Gesetzes geworden. Die Kritik, dass ein langfristiges Finanzierungskonzept dringend erforderlich ist, ist sicher richtig. Auch die allzu vornehme Zurückhaltung des Bundesgesundheitsministers beim Bundeskinderschutzgesetz ist zu kritisieren.
Kritikwürdig finde ich aber ebenso die Haltung der Bundesländer inklusive Brandenburgs. Der Bundesrat begrüßt zwar die Verlängerung des Hebammeneinsatzes, möchte aber die normale Hebammenleistung für alle Familien auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung von 2 auf 6 Monate verlängern. Meine Damen und Herren, das ist wieder das typische Gießkannenprinzip zur Abwälzung von Kosten! Sicher ist es für junge Familien schön, wenn die Hebamme auch nach einem halben Jahr noch mal vorbeischaut! Diese Leistung würde von akademischen Müttern sicher begeistert aufgegriffen und voll ausgeschöpft werden! Wir brauchen aber die spezialisierte Familienhebamme gezielt in den geschätzt 5-7% Risikofamilien und zwar für ein ganzes Jahr!. Dort leistet sie einen Beitrag zum Kinderschutz und da können sich auch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht mit Fingerzeig auf die GKV vom Acker machen!
Am 26.9. findet im Bundestag die Anhörung zum Kinderschutzgesetz statt. Wir sind gespannt, wie der Finanzierungskonflikt gelöst werden wird. Wie auch immer, das Bundeskinderschutzgesetz und die Familienhebammen werden glücklicherweise kommen, das Gesetz soll am 1.1.2012 in Kraft treten. Deshalb macht es Sinn, wenn sich Brandenburg jetzt schon auf den Weg macht, um über die Ausgestaltung hier im Land nachzudenken. Wir unterstützen den vorliegenden Antrag ganz ausdrücklich. Insbesondere die Einbeziehung der Familienhebammen in bereits bestehende Strukturen der frühen Hilfen und der Verweis auf die wertvolle Arbeit des „Instituts für Fortbildung, Forschung und Entwicklung e.V." mit seinem Familienzentrum an der FH Potsdam begrüßen wir sehr. Dort wurde über Jahre wichtige Beratung- und Fortbildungsarbeit geleistet und Therapien vermittelt. Kinderschutz lebt von der Prävention von Anfang an. Deshalb können mich die Aussagen der Landesregierung im Bericht zum Kinderschutz, für ein Landeskinderschutzgesetz mit „konnexitätsrelevanten Verpflichtungen" sei kein Geld da, nicht befriedigen. Denn wir alle wissen: auf den Anfang kommt es an!