- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Der Gesetzentwurf zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz hat einen sehr langen Weg hinter sich und im Land einen umfangreichen Diskussionsprozess in Gang gesetzt. Insbesondere die Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf die Kommunen, die Ansätze zur Beweislastumkehr bei Diskriminierung, das Verbandsklagerecht, die Aufnahme von Zielvereinbarungen und die Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten waren heißt umkämpft. Erfreulicherweise haben die genannten Punkte sich sowohl im Vorfeld als auch im parlamentarischen Verfahren behaupten können. Allein dies ist schon begrüßenswert.
Der Gesetzentwurf hat aber nach der sehr ausführlichen Anhörung vom 7.11.2012 noch weitere Verbesserung erfahren. Durch eine Vielzahl von Änderungsanträgen sowohl der Koalitions- als auch der Oppositionsfraktionen, die oft dieselbe Zielrichtung hatten und sich nur in Nuancen unterschieden, sind im Ausschuss am 16.1. folgende Veränderungen erzielt worden:
- Erleichterungen bei der Beweislastumkehr
- Ausweitung des Rechtes auf Kommunikationshilfen im Rahmen von Erziehungs- und Bildungsverhältnisses auch auf Kitas und Einrichtungen in freier Trägerschaft
- Stärkung der Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- Verbesserungen bei der umstrittenen Zusammensetzung des Landesbehinderten-beirates dahingehend, dass die unmittelbaren Interessenvertreter nicht überstimmt werden können
Unsere Fraktion hätte sich noch folgendes gewünscht:
- Änderung des Titels in „Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen"
- Verbindliche Aufnahme des Gendergedankens in die Berichterstattungspflicht
- Das gesetzlich verankerte Recht auf Erlernen der Gebärdensprache für Hörbehinderte und schließlich
- Die Fördermittelbindung an das Kriterium der Barrierefreiheit.
Von diesen Punkten ist der letzte sicher der bedeutsamste. Seit dem 1.1.2007 ist nach der EU-Verordnung Nr.1083/2006 bereits verbindlich vorgeschrieben, dass Fördergelder an das Kriterium der Barrierefreiheit geknüpft sind. Dies gilt für ESF, EFRE und Kohäsionsfond gleichermaßen, auch wenn diese Auflagen in der Vergangenheit vom brandenburgischen Wirtschaftsministerium nicht immer mit der wünschenswerten Klarheit eingefordert wurden. Die von uns in einem Änderungsantrag geforderte Fördermittelbindung im Landesgleichstellungsgesetz hätte diese Auflage nochmals herausgestellt und auch auf Landesmittel bezogen. Die Bindung von Förderungen des Landes an das Kriterium der Barrierefreiheit tauchen zwar im Behindertenpolitischen Maßnahmepaket auf – als Maßnahme 8.2 b – aber nur als zahnloser Prüfauftrag.
Auch wenn ich es sehr bedauere, dass dieser Punkt nicht noch Eingang in das Gesetz gefunden hat, so haben aber auch wir dem neuen Landesbehinderten-gleichstellungsgesetz zugestimmt. Die Novelle bringt spürbare Verbesserungen und ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Dass das geänderte Gesetzt im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie einstimmig ohne Enthaltungen angenommen wurde, spricht auch eine deutliche Sprache.
Zum Schluß noch ein Wort zum Entschließungsantrag: Sie wissen, dass wir keine überbordende Euphorie dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket gegenüber hegen. Die z.T. schon ausgelaufenen Maßnahmen, der allgegenwärtige Haushaltsvorbehalt, die fehlende Formulierung von Teilschritten und Terminvorgaben finden wir zu wenig ambitioniert. Der Bitte an die Landesregierung, das Maßnahmenpaket konsequent umzusetzen und das Behindertengleichstellungsgesetz fürderhin zu beachten, werden wir uns aber selbstverständlich nicht verweigern.