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- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Anrede!
Themen aus dem Gesundheitswesen erfreuen sich in deutschen Parlamenten meist geringer Beliebtheit, weil sie kompliziert und undurchsichtig sind. Dies gilt besonders für das duale System der Krankenhausfinanzierung und die den Ländern obliegende Verpflichtung zur Krankenhausinvestitionsförderung.
Deshalb soll nochmals das Problem, das diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, fokussiert werden:
Für die Einzelförderung von Krankenhausinvestitionen wurden in den vergangenen Jahren so hohe Verpflichtungsermächtigungen eingegangen, dass das Geld bis einschließlich 2014 aufgebraucht ist. Eine Erhöhung der Haushaltsansätze ab 2015 wäre dringend nötig, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Die wird es aber wegen der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nicht geben. Deshalb können aktuell notwendige Neubauten, Umbauten oder Sanierungen von Krankenhäusern nicht oder ab 2015 nur „rudimentär" durchgeführt werden.
In dieser Situation bedient sich die Landesregierung eines Kniffs, der vor Jahren schon in NRW angewendet wurde: sie ändert die Systematik in der Krankenhausförderung. Statt der Einzelförderung für die Baumaßnahmen und Sanierungen und der Pauschalförderung für kleinteilige Maßnahmen soll es ab 1.1.2013 in der Regel eine fixe Investitionspauschale geben.
Das ist zulässig. Der Bund hat in § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die rechtliche Grundlage für pauschalierte Förderungen geschaffen. Das Argument, dass es durch Verzicht auf baufachliche und medizintechnische Prüfungen zu Vereinfachungen kommt, überzeugt. Ebenso ist zu begrüßen, dass Krankenhausträger mit mehreren Betriebsstätten künftig entscheiden können, an welcher Stelle sie die pauschalierten Summen für alle Häuser einsetzen. Sie gewinnen mehr Handlungsfreiheit und Flexibilität. Dumm ist nur, dass dadurch noch kein Geld zur Verfügung steht. Die Summen der bisherigen Krankenhauspauschalförderung, die jetzt noch mitverteilt werden könnten, sind nämlich im Vergleich zu den Summen der Einzelförderung ausgesprochen marginal.
Zusammenfassend könnte man sagen, durch die Gesetzesnovelle wird ermöglicht das nicht vorhandene Geld freier, flexibler und unbürokratischer zu verteilen.
Die in den letzten Jahren immer wieder vernommene Klage, dass die Länder ihrer Verpflichtung zur Krankenhausinvestitionsförderung nur äußerst schleppend nachkommen, wird nicht verstummen. Den großen Bedarfen der Krankenhäuser steht nur ein dünnes Rinnsal an Fördergeld entgegen. Über die Verteilung des Rinnsals wird eine Rechtsverordnung entscheiden, für die der vorliegende Gesetzentwurf die Grundlage bildet. Danach sollen die Finanzmittel zu 80% nach Leistungskriterien und zu 20% nach „förderhistorischen Gesichtspunkten" vergeben werden. Diese Formulierung hat mich sehr ins Grübeln gebracht, insbesondere da damit ein „Gerechtigkeitsfaktor" einbezogen werden soll. Da wird der Ausschuss noch mal ein bisschen genauer nachfragen müssen.
Klar ist, dass eine veränderte Fördersystematik kein neues Geld herbeischafft und das es keine Aufstockung von Mitteln geben wird. Und klar ist auch, dass nur gefördert wird, was auch im Krankenhausplan verzeichnet wird. Der 3. Krankenhausplan des Landes Brandenburg vom 9.7.2008 wird gerade überarbeitet und dann wird es richtig spannend. Nicht umsonst weist der vorliegende Gesetzentwurf vorsorglich darauf hin, dass (Zitat) „die Verringerung stationärer/teilstationärer Leistungsangebote in einem Krankenhaus zu einer Absenkung der Leistungsansprüche führt, die dem betreffenden Krankenhausträger im Wege der Investitionspauschale bereitgestellt werden."
Mit dem Rinnsal werden wohl weniger Pflänzchen gegossen werden.