- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Kernstück der Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes ist die Umstellung der Investitionsförderung auf ein rein pauschaliertes System. Es folgt größtenteils Leistungskriterien analog dem DRG System mit einer angemessenen Berücksichtigung der Förderhistorie. Diese Umstellung folgt einem bundesweiten Trend und wird von den allermeisten Experten und von allen Fraktionen hier im Landtag prinzipiell befürwortet. Von Vorteil ist die größere Flexibilität der Krankenhausträger, der geringere Verwaltungsaufwand und Wegfall baufachlicher Prüfungen. So weit, so gut!
Das A und O bei der Investitionsförderung durch das Land bleibt aber ihre Höhe. Und genau hier liegt der Knackpunkt. Durch das Auslaufen des Sonderförderprogramms des Bundes für Krankenhausinvestitionen in den neuen Ländern und den Zwang zur Haushaltskonsolidierung stellt das Ministerium selbst fest, dass in den nächsten Jahren bedarfsnotwendige Investitionen gar nicht und ab 2015 allenfalls rudimentär bedient werden können. Die perspektivisch immer geringer werdenden Mittel werden nicht für die notwendigen Investitionen ausreichen und a la long fatale Auswirkungen auf die Brandenburger Gesundheitsversorgung haben.
Egal, ob man wie die Brandenburgische Landeskrankenhausgesellschaft jetzt schon einen immensen Investitionsstau und eine Unterfinanzierung von 190 Mio. Euro sieht oder die bisherigen Investitionen – in 2010 immerhin 104 Mio Euro - als ganz ordentlich beurteilt: die Zukunft sieht düster aus! Das Land wird sich kaum in dem für die Krankenhausfinanzierung erforderlichen Maß finanziell einbringen.
Insbesondere die Krankenkassen sehen die Gefahr, dass die Krankenhäuser ihre medizinischen Angebote auf lukrative Leistungen umstellen werden zu Ungunsten des tatsächlichen Versorgungsbedarfes. D.h. die Fehlanreize des DRG-Systems kämen auch bei der Investitionsförderung zum Tragen. Insbesondere die medizinische Grundversorgung wäre kaum mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Wir sehen diese Gefahr auch und haben deshalb ebenso wie die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag für eine Grundpauschale von mindestens 250.000 Euro für Krankenhäuser der Grundversorgung eingebracht. Schön, dass dies umgesetzt wird! Insgesamt gab es bei diesem Gesetz ja viel Übereinstimmung zwischen Koalition und Opposition, die Änderungsanträge waren teilweise identisch. Trotz Abweichungen im Detail haben wir GRÜNEN insgesamt dem Gesetz unsere Zustimmung gegeben.
Ob die Investitionspauschale wirksam und ob sie nachhaltig ist hängt – wie gesagt –
ganz überwiegend von ihrer Höhe ab und da sind unsere Sorgen für die Zukunft sehr groß. Es hängt aber auch davon ab, ob sie verlässlich ist, d.h. ob man sich auf die Ausreichung der Pauschalen über einen längeren Zeitraum verlassen kann. Da haben wir unsere nächsten Zweifel und halten deshalb gemeinsam mit der FDP-Fraktion unseren Änderungsantrag aufrecht,im Landeshaushalt Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionspauschalen für 5 Jahre auszuweisen.
Sie wollen in ihrem Entschließungsantrag die Mittel zur Krankenhausfinanzierung in die mittelfristige Finanzplanung aufnehmen. Das bedeutet, die Investitionsfinanzierung ist nicht parlamentarisch festgestellt, sondern dient der Information des Parlaments über geplante Maßnahmen, d. h. sie ist nicht vollzugsverbindlich!
Außerdem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für die "Konkretisierung des Anspruchs auf Gewährung eines Sicherstellungszuschlags einsetzen." Für den Fall, das Krankenhäuser nicht mehr kostendeckend zu betreiben sind und eine konkrete Betriebsgefährdung vorliegt, kann der Bundes-Gesundheitsminister einen Sicherstellungszuschlag zu Lasten der Krankenkassen anordnen. Damit versuchen Sie die Gelder, die Sie in Brandenburg absehbar zu wenig investieren, obwohl die Krankenhausinvestitionen Landesaufgabe sind, von den Krankenkassen zu holen. Da gehen wir nicht mit! Ihren Entschließungsantrag werden wir ablehnen, obwohl sie sich sinnvollerweise noch zu einer Evaluation durchringen konnten.
Insgesamt fehlt der Landesregierung ein stringenter Plan, wie die künftige Gesundheitsversorgung in Brandenburg aussehen soll. Die marginalen Mittel dürfen nur dort investiert werden, wo sie auch Bestand haben. Die Umverteilung von Betten reicht da nicht aus!