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Rede im Landtag: Mehr Verbraucher*innenschutz und Transparenz ins Sparkassengesetz

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sparkassen stehen wegen der Schließung von Zweigstellen, dem Abbau von Bankautomaten, zu wenig gezahlter Zinsen oder Massenkündigungen von Sparverträgen etwa zur Altersvorsorge vielfach in der Kritik. Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob die Anstalten öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Daseinsvorsorge noch hinreichend nachkommen.

Die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder können bei solchen Problemen aber nicht einschreiten. Sie haben nur eine Rechtsaufsicht und sind keine Fachaufsicht. Die Finanzministerin kann also nur einschreiten, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird. Im Falle von Filialschließungen kann man im Gesetz folgende Formulierung finden: „Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.“ Diese Vorgabe ist so vage formuliert, dass eine Rechtsaufsichtsbehörde abgesehen von wirklichen Extremfällen nicht einschreiten kann.

Die Verbraucherzentralen mehrerer Länder haben zur Untersuchung der aufgetretenen Beschwerden ein Rechtsgutachten erstellen lassen und den Verwaltungswissenschaftler Professor Janbernd Oebbecke beauftragt, Möglichkeiten der Stärkung des Verbraucherschutzes in den Sparkassengesetzen der Länder aufzuzeigen. Und natürlich kommt er zum Schluss, dass auch unser Sparkassengesetz deutlich bessere verbraucherschützende Bestimmungen enthalten könnte – wenn die Politik es denn will. Möglich wären demnach Vorgaben für die Flächendeckung des Angebotes, für das Angebot bestimmter Produkte oder für die Gestaltung von Konditionen der Finanzdienstleistung. Solche Vorgaben sollten dann natürlich so formuliert werden, dass ihre Beachtung durch die Sparkassenaufsichtsbehörde leicht überwacht werden kann. Auch durch eine verbindliche Verankerung des Verbraucherschutzes in der Arbeit der Verwaltungsräte könnten Verbraucherinteressen gestärkt werden.

Wir wären also gut beraten, im Sparkassengesetz mehr Verbraucherschutz zu wagen. Am Ende geht es hier auch um das Vertrauen der Sparerinnen und Sparer in diese altehrwürdige Institution, der Sparkasse. Erforderlich wären aus unserer Sicht Regelungen, die • Klar stellt, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs sein darf • eine flächendeckende Präsenz im ländlichen Raum auch für die Menschen sicherstellen, die nicht online sein können oder wollen, • eine Stärkung des Verbraucherschutzes in der Arbeit der Verwaltungsräte der Sparkassen bewirken, • zu insgesamt mehr Transparenz beim Geschäftsgebaren der öffentlichen Institute führen.

Da die Sparkassen aber natürlich immer auch das Geld erwirtschaften müssen, welches sie für die Erbringung ihrer Dienstleistungen brauchen und der Wettbewerb in diesem Markt immer härter wird, ist diese Diskussion nicht einfach. Es geht darum, was vom Land vorgegeben werden sollte und was die Träger der Sparkassen, gut auch selber regeln können. Wenn man sich aber die Transparenz dieser Debatten vor Ort in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen ansieht, wird schnell deutlich, dass es hier Verbesserungsbedarf gibt. Die von den kommunalen Gremien in die Verwaltungsräte entsendeten Vertreterinnen und Vertreter haben alle Möglichkeiten für mehr Verbraucherschutz bei den Sparkassen in der Hand. Warum der bisher nur unzureichend genutzt wird, ist Teil der Debatte. Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht daher zwar in die richtige Richtung. In der Koalition ist allerdings die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Wir werden den Antrag daher heute ablehnen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Verbraucherschutz und Einfluss der Bürger in den Sparkassen stärken" (TOP 4 der 91. Plenarsitzung)