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Rede im Landtag: Corona-Soforthilfen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

ehrlich gesagt, verehrter Herr Walter, habe ich absolut mit dem Neudruck dieses Antrags gerechnet. Ich saß quasi vor dem Rechner und habe immer auf Aktualisieren gedrückt, bis die Änderung des Antrags dann gestern da war. Und dann durfte ich meine Rede noch mal neu schreiben. So ist das halt. Es geht ja eben gerade nicht um die Personen, deren Anträge nach der Richtlinie vom 24.03.2020 beschieden wurden, so stand es nämlich im Ursprungsantrag. Die sind ja sowieso safe! Das war eigentlich immer klar und wurde auch von der ILB in der vergangenen Woche in einem Schreiben noch mal bestätigt.

Nein, es geht um die, die vor dem 2. April beantragt haben, aber erst nach diesem Datum zu neuen Bedingungen beschieden wurden. Wir haben die Problematik vor 2 Jahren in aller Ausführlichkeit hier im Landtag diskutiert, also hätte man als Betroffener durchaus wissen können, dass sich die Zuwendungsbedingungen geändert haben. Aber - es gibt natürlich Leute, die keine Zeitung lesen, die keine aktuellen Nachrichten schauen und die die Debatten, die wir hier führen, überhaupt nicht mitbekommen. Das ist schade. Aber man kann es ihnen nicht vorwerfen. Man muss noch weiter differenzieren: Noch im April 2020 hat die ILB alle Antragstellenden nach der ersten Richtlinie, die noch keinen Bescheid hatten, per E-Mail informiert, dass sich die Richtlinie geändert hat. Das waren mit 40.000 Mails die übergroße Anzahl der Fälle. Insofern geht es heute um die Fälle, die vor dem 2. April beantragt haben und ihren Bescheid zwischen dem 2. und dem 21. April bekommen haben. Und die unsere Landtagsdebatten nicht verfolgt haben. Das Problem ist durchaus vorhanden – aber vielleicht kleiner, als es manchmal erscheint. Diese Antragstellerinnen und Antragsteller haben zwar die neue Richtlinie auf ihrem Bescheid aufgedruckt – insofern ist rechtlich alles sauber – aber natürlich liest das keiner so genau. Ich überlese sowas meist auch. Und mal ehrlich: Vielleicht sollten wir uns generell mal über verständliche Behördenschreiben unterhalten. Diesen Personen sind möglicherweise tatsächlich erst durch den Brief der ILB aus dem Januar 2022 die für sie geltenden Bedingungen klargeworden.

Und das ist natürlich Mist. Muss man so klar sagen. Dass diese Solo-Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmer zwar nicht formal, aber doch oft tatsächlich im Ungewissen gelassen wurden, was die Bedingungen der Zuwendung angeht, war wirklich kein kommunikatives Meisterwerk. Aus heutiger Sicht wäre es viel besser gewesen, auf den ab dem 2. April 2020 verschickten Bescheiden deutlicher auf die veränderte Richtlinie hinzuweisen.

Leider ist die entstandene Situation nicht mehr rückholbar. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist ein gut gemeinter Versuch, den ich absolut verstehen kann. Nur lässt er sich rechtlich nicht umsetzen, wir haben das geprüft. Man kann nicht einfach einigen Antragstellenden andere Bedingungen einräumen als anderen, und nichts Anderes wäre das pauschale Erlassen der Rückzahlungen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde es dann erfordern, allen, die damals Soforthilfe beantragt haben, dieselben Konditionen anzubieten. Und das sind 60.000 Fälle. Und der Rechnungshof würde vermutlich rügen, dass damit in manchen Fällen wiederum eine Überkompensation erfolgen würde, z.B. wenn die Betroffenen, wie ihnen dies die Bundesregierung nahegelegt hat, Grundsicherung beantragt haben. In dieser rechtlichen Frage findet man sich schnell in einem Minenfeld zwischen Verwaltungsgericht und Rechnungshof wieder. Sie müssen mir das nicht glauben, aber die Abgeordneten der Koalition und das Ministerium haben sich bemüht, Wege zu finden, die rechtlich gangbar sind. Ein pauschaler Erlass von Rückzahlungen ist das nicht.

Was aber geht, ist, alle Ermessenspielräume auszunutzen, die es gibt. Die Hotline der ILB weiß Rat. Der zugrunde gelegte Drei-Monatszeitraum kann flexibel vom 11. März bis Ende August 2020 gewählt werden. Rückzahlungen können bis zu 36 Monate gestundet werden – und das zinslos. Damit kommen wir auf eine Rückzahlung bis zum Frühling 2025, deutlich länger als bis zum Oktober 22, wie von der AfD gefordert, oder bis zum Sommer 23 bei den Linken.

Meine Damen und Herren, die Corona-Soforthilfe und die seitdem lückenlos anschließenden Überbrückungshilfen waren schnell. Sie waren erfolgreich und sie haben in Brandenburg und Deutschland zusammen mit anderen Maßnahmen die Wirtschaft gut durch die Krise gebracht. Diese Massivität der Unterstützung sucht in Europa ihres Gleichen. Sowohl Unternehmensinsolvenzen als auch Gewerbeabmeldungen sind auf einem historischen Tiefststand. Die Kommunikation der Soforthilfen dagegen war kein Glanzstück. Das müssen wir heute wie schon vor zwei Jahren offen konstatieren. Der Antrag der Linken ist gut gemeint, aber rechtlich nicht umsetzbar. Wir werden ihn daher ablehnen.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Vertrauensschutz herstellen - Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen verlängern" (TOP 7 der 63. Plenarsitzung)