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Rede im Landtag: Das falsche Instrument

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, ohne Wasser kein Leben. Wasser ist Lebensmittel, Grundlage für intakte Ökosysteme, harter Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Lebensqualität für Brandenburger*innen.

Doch die Klimakrise führt dazu, dass die Ressource Wasser in Brandenburg zunehmend knapp wird. Sinkende Pegel in Badeseen, ausgetrocknete Bäche und immer häufiger auftretende Niedrig-wasserstände in wichtigen Brandenburger Flüssen wie der Spree, der Schwarzen Elster oder der Oder in heißen Sommermonaten machen das Problem sichtbar.

Die Wasser- und Trinkwasserversorgung steht bereits heute in manchen Regionen vor großen Herausforderungen. Insbesondere im Berliner Raum und auf den Hochflächen des Landes kann es im Kontext mit der Entwicklung von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen zu Engpässen kommen. Auch in der Landwirtschaft wird durch die zunehmende Trockenheit immer mehr Wasser für die Bewässerung benötigt. Aus einer scheinbar unbegrenzten Ressource ist eine begrenzte Ressource geworden.

Meine Damen und Herren, unser Ziel als bündnisgrüne Fraktion ist es, unsere natürlichen Wasserressourcen vor Übernutzung zu schützen, regionale Wasser-kreisläufe zu schließen, Wasser in unserer Landschaft zu halten und dafür zu sorgen, dass für unsere und folgende Generationen ausreichend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht.

Weiten Teilen unserer Gesellschaft ist diese Zukunftsaufgabe wohl bewusst. Wenn etwa die IHK dieses Thema bewusst setzt und ihre Mitgliedsunternehmen aktiv dabei unterstützt, Wasser zu sparen und in geschlossene Wasserkreisläufe zu investieren, dann wissen wir, dass ein intakter Wasserhaushalt auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes von essenzieller Bedeutung ist.

So ist es auch erforderlich, Anreize für den bewussten Umgang mit Wasser zu setzen. Und dabei bin ich zunächst noch gar nicht bei den Endverbraucher*innen, sondern bei der Erhebung des Wassernutzungsentgelts, das spielt bei den Preisen für die Endverbraucher gar keine signifikante Rolle. Eine Privilegierung beim Wassernutzungsentgelt, z. B. für Bergbaubetreibende und die Landwirtschaft, ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher schrittweise abgebaut werden. Zusätzlich müssen die Kontrollen von Wasserentnahmen verstärkt und Verstöße geahndet werden.

Aber, meine Damen und Herren, auch der Gesetzentwurf von BVB/Freie Wähler trifft einen richtigen Punkt. Auch wir Bündnisgrüne fordern einen Staffelpreis bei der Trinkwassernutzung, der sozial verträglich ausgestaltet werden muss.

Aber wir wissen auch, dass sich dabei eine Reihe von Fragen stellen, die leider auch der Gesetzentwurf nicht im Ansatz beantwortet. Wie bekommen wir einen Staffelpreis so hin, dass Familien nicht benachteiligt werden. Logischerweise verbraucht ein 4- oder 5-Personen-Haushalt mehr Wasser als ein Singlehaushalt. Wenn die Familie dann in der Staffelung in ein höheres Preissegment rutscht, ist das nicht akzeptabel. Wie ist das bei Mehrfamilienhäusern, die nur einen Wasserzähler haben? Oder sollen hier nach Hamburger Vorbild viele neue Wasserzähler installiert werden? Wer bezahlt das? Lässt sich angesichts dessen eine Lösung überhaupt datenschutz-konform und bürokratiearm umsetzen?

Vielleicht erklärt das auch, warum es mir nicht gelungen ist, in Ihrem Vorbildland Thüringen auch nur einen Versorger zu finden, der von der Ermächtigung im dortigen KAG Gebrauch macht. Manchmal reicht eben eine Gesetzesänderung nicht aus, um ein Problem zu lösen. Was aber in Ihrem Entwurf gar nicht geht, und schlussendlich auch zur Ablehnung durch meine Fraktion führt, ist der Wunsch, Tarife auch degressiv gestalten zu können. Ihre Begründung, Mehrverbrauch könne zu verstärkter lokaler Wasserhaltung führen, überzeugt nicht. Insofern hätten Sie vielleicht lieber bei Baden-Württemberg abgeschrieben als bei Thüringen, dort sind nur progressive Tarife erlaubt.

Meine Damen und Herren, der Ansatz, über die Preise Einfluss auf den Wasserverbrauch nehmen zu wollen, ist gut und richtig. Jedoch haben entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern bislang nicht [umfassend] dazu geführt, dass progressive Preismodelle eingeführt worden wären. Daher müssen zunächst Grundlagen erarbeitet werden. Prioritär ist für meine Fraktion zunächst eine Anpassung des Wassernutzungsentgelts, bevor wir in eine Umverteilung der Kosten bei den Endverbraucher*innen gehen. Den Gesetzesentwurf lehnen wir ab. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Wassersparanreizgesetz (WaSpAG)" (TOP 7 der 80. Plenarsitzung)