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Heiner Klemp spricht zu: Zentrale Kontrollgruppe zur Unterstützung der Landesverwaltung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einrichten

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken: Erstens ist das Vergabegesetz ein sehr wichtiges Instrument, das leider derzeit fast ausschließlich auf das Arbeitsentgelt abstellt, wie Sie, liebe Linke, dies auch in Ihrem Antrag tun. Wir haben aber in der Koalition vereinbart, zukünftig auch weitere Kriterien zu berücksichtigen. So wollen wir insbesondere die Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken. Das muss man immer mitdenken.

Das Brandenburgische Vergabegesetz hatte unbestreitbar positive Auswirkungen auf die Beschäftigten und hat sich grundsätzlich bewährt, und es ist auch nicht zu unzumutbaren Aufwendungen - weder im Bereich der Vergabestellen noch der beauftragten Unternehmen - gekommen. So hat die Evaluation 2014 beispielsweise ergeben, dass der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen bei Auftragsvergaben nicht gesunken ist. Dies kann so interpretiert werden, dass sie den unvermeidbaren zusätzlichen bürokratischen Aufwand handeln können. - So weit eine Erfolgsgeschichte.

Zweitens. Die Anwendung eines Gesetzes muss immer auch kontrollierbar sein, und es muss - zumindest in Stichproben, so haben Sie es ins Gesetz geschrieben - auch tatsächlich kontrolliert werden. Gleichzeitig ist es nicht angemessen, jedem und jeder gleich die Verletzung des Gesetzes zu unterstellen. Wir führen ja auch keine flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr ein, sondern setzen auf die Gesetzestreue der Menschen und überwachen sie punktuell mithilfe von Blitzern - die es aber eben auch braucht.

Meine Damen und Herren! Die Linke schlägt uns eine zentrale Kontrollgruppe zur Überwachung der Mindestlohnkriterien von Vergaben vor. Diese Idee hat sie aus dem Evaluationsbericht zum Vergabegesetz aus dem Februar 2014. Hierin schlagen die Gutachter vor, dem Beispiel Berlins folgend, ein solches Gremium auf Landesebene einzuführen, das dann aber wiederum nur Stichproben machen soll. Im vorliegenden Antrag wird daraus leider gemacht, dass nur Vergaben der Landesverwaltung kontrolliert werden sollen; das ist ja weniger. Das Volumen der Vergaben im kommunalen Bereich ist aber größer als das im Land. Schließen wir dann nicht einen Großteil des Vergabevolumens von der Prüfung aus? Ohne Einbeziehung der Kommunen hat das doch keinen Sinn.

Noch im Februar 2014 übrigens nahm die Landesregierung zu dem Bericht Stellung; das war ein unabhängiger Evaluationsbericht. In der Stellungnahme wird dezidiert auseinandergesetzt, warum eine derartige Kontrollgruppe aus der Sicht des damaligen Ministers nicht sinnvoll ist. Viele der Argumente, die nach wie vor gelten, sind von meinen Vorrednern hier schon wiederholt worden.

Interessant ist natürlich, wer damals diese Stellungnahme der Landesregierung vorgelegt hat: Es war Ralf Christoffers, damaliger Wirtschaftsminister der Linken; die Älteren unter uns werden ihn noch kennen. So hatte der Minister, eingehend auf einen Redebeitrag des damaligen Abgeordneten Vogel - den auch die Jüngeren unter uns kennen - ausgeführt - ich zitiere -: „Die zentrale Kontrollgruppe, Herr Vogel, die Sie angesprochen haben, ist bei uns in der Prüfung. Die gegenwärtige Prüfung hat zumindest das Zwischenergebnis erbracht, dass es sehr schwierig sein wird, von Potsdam aus im Amt Döbern oder sonst wo eine Kontrolle durchzuführen. Insofern ist das offensichtlich eine Lösung für Stadtstaaten, aber weniger für Flächenländer.“

Folgerichtig hat dann auch Rot-Rot bei der Novellierung des Vergabegesetzes 2016 keine Änderung bei den Kontrollen vorgenommen. Und jetzt kommen Sie uns mit diesen ollen Kamellen?

Meine Damen und Herren, mit dem Satz aus der Antragsbegründung - ich zitiere -: „damit die mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz verbundenen sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Ansprüche umgesetzt werden können bedarf es einer wirksameren Kontrolle als bisher.“

Darin stimme ich gern überein. Aber dazu reicht es nicht, einen Absatz aus einem acht Jahre alten Papier, das von Ihrem eigenen Minister damals verworfen wurde, wieder herauszuzerren, ohne zu sagen, wie und warum es denn heute funktionieren soll. Also, sorry! Was wir brauchen und worüber wir auch in der Koalition reden, ist eine bessere Betrachtung aller Vergabestellen im Land, eine bessere Beratung - der Kommunen inklusive - zum Beispiel durch eine staatliche Vergabekompetenzstelle. Dann würde es nicht mehr vorkommen, dass in einer Ausschreibung der Mindestlohn nicht gefordert würde. Dann könnten auch bessere Kriterien für Stichproben entwickelt werden und die Auftraggeberinnen und Auftraggeber auch bei zukünftigen Nachhaltigkeitskriterien bei Vergabe und Überprüfung unterstützt werden.

Wenn ich dann in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1690 des Abgeordneten Walter - übrigens vielen Dank dafür! - lesen muss, dass für manche Vergabe die letzte Ausschreibung vor fast 20 Jahren durchgeführt worden ist, bestärkt mich das, ehrlich gesagt, sehr in dem Beratungsansatz.

Den Antrag der Linken werden wir ablehnen.