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Rede im Landtag: Sicherheit und Vertrauen für die Zukunftsfähigkeit des Landes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Mit diesem Nachtragshaushalt verbunden ist die Frage, wie wir unser Gemeinwesen angesichts der bestehenden Herausforderungen künftig finanzieren wollen. Die zusätzlich benötigten Mittel kommen jetzt, wie es die Opposition ja auch immer wieder gefordert hat, aus der Rücklage. Wenn es finanziell gut läuft, und aktuell läuft es gut für Brandenburg, werden wir auch dieses Jahr mit einem deutlich geringeren Defizit abschließen als geplant. Diese Rücklage wird dann vermutlich auch für 2025 noch reichen. Dennoch stellt sich mittelfristig die Frage, woher das Geld für unseren Staat und unsere Lebensweise kommen soll. Natürlich muss die Steuerkraft wachsen, aber wie schnell das gelingt, wissen wir hier und jetzt noch nicht. Dieser Haushalt ist die Voraussetzung dafür. Die Frage, wie sich das Land künftig finanziert, geht zuerst an den Bund, wo die Steuern beschlossen und die Regelungen zur Schuldenbremse, oder wie man besser sagen sollte, zur Investitionsbremse, gemacht werden.

Denkbar wäre, jedes Jahr 1% des BIP kreditfinanziert für Investitionen bereitzustellen. Dies würde sicherstellen, dass Inflation hier kein Investitionshemmnis darstellt und dynamisch investiert wird. Derzeit gelten für den Bund 0,35% und für die Länder 0%.

Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien aus Windkraft, Photovoltaik und Geothermie ist unumgänglich. Unumgänglich, Herr Dr. Berndt! Jüngste Zahlen gehen alleine für die Energiewende von Kosten von bis zu 700 Milliarden Euro in ganz Deutschland aus. Für Brandenburg bedeutet dies ein Investitionsvolumen von mindestens 21 Milliarden Euro bis 2030. Dies kommt in den nächsten Jahren auf die öffentlichen und privaten Unternehmen der Energiewirtschaft zu. Gleichzeitig bleibt auch die Wohnraumsituation eine Mammutaufgabe. Hier gilt es, Gebäude zu modernisieren, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und den sozialen Wohnungsbau weiter zu unterstützen. Und schließlich müssen Unternehmen sich auch selbst transformieren, um im internationalen Wettbewerb klimaneutral bestehen zu können.

Es liegt auf der Hand, dass die Unternehmen und Kommunen die notwendigen Investitionen nicht alleine stemmen können. Sie übersteigen aber auch die Spielräume künftiger Landeshaushalte. Hier kommt der Finanzsektor ins Spiel, dessen Aufgabe es ist, über die Vergabe von Krediten Investitionen zu ermöglichen. Hier schaffen wir in Bund, Land und Europa die nötigen rechtlichen Voraussetzungen. Zusätzlich kommt hier auch die ILB ins Spiel, die ja nicht umsonst als Förderbank gegründet wurde. Denn als Geschäftsbesorgerin für die Landesregierung setzt sie schon heute zahlreiche Programme um, welche den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft unterstützen und die Energieeffizienz in den Kommunen und privaten Haushalten erhöhen. Als Bank verfügt sie über eigene Kreditprodukte, mit denen sie die öffentliche Förderung und die Angebote der Privat- und Genossenschaftsbanken sowie der Sparkassen ergänzt. Es braucht aber dringend eine deutliche Stärkung des Eigenkapitals der ILB, um die bestehenden Angebote im gebotenen Maß auszuweiten.

Warum erzähle ich das alles? Auch wenn mit diesem Nachtragshaushalt auf dem Papier die Finanzen des Landes sehr endlich erscheinen mögen, hat das Land trotzdem die Möglichkeiten machtvoll in die Zukunft zu investieren. Jeder durch das Land investierte Euro ist ja nicht aus der Welt. Sondern er sorgt für neue Wertschöpfung, Jobs und Steueraufkommen in Brandenburg. Wir nutzen diese Möglichkeiten und lassen uns nicht verunsichern. Wir lassen uns von Pessimisten, Nörglern und den ewig-gestrigen keine Angst einjagen. Wir bauen mit diesem Nachtrag auf eine nachhaltige und gute Zukunft der Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Ich bitte um Zustimmung

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023/2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024 - Zweites NTHG 2024)" (TOP 1 der 111. Plenarsitzung)