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Rede im Landtag: Zweites Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich denke, meine Vorredner haben deutlich gemacht, wie wichtig die vorgeschlagene Änderung im Brandenburgischen Jagdgesetz ist. Wir schließen damit Sicherheitslücken und sparen Ressourcen bei den Sicherheitsbehörden. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf gern zu.

Ich denke, wir dürfen uns alle freuen, dass hier eine einvernehmliche und pragmatische Lösung zwischen dem MLUK und dem MIK zustande gekommen ist.

Denn diese Regelung ist Voraussetzung dafür, dass auch in der nächsten Jagdsaison ab dem 16. April die Jägerinnen und Jäger mit gültigen Jagdscheinen ihrer Profession nachgehen können.

Wie der Zustand des Waldes in weiten Teilen des Landes zeigt, ist das auch bitter nötig.

Wir haben hier und im Umweltausschuss bereits mehrfach darüber diskutiert, dass die Wildschäden durch das Reh-, Dam- und Rotwild Ausmaße annehmen, die im überwiegenden Teil des Brandenburgischen Waldes kaum Naturverjüngung und Aufwuchs im notwendigen Maß ermöglichen.

Aber wir brauchen Wälder, die sich ohne teure Zäunung verjüngen und sich zu resilienten Ökosystemen entwickeln können.

Die Jagd spielt dabei nicht die alleinige, aber wichtige Rolle.

Und hier kann ich nochmals den allseits bekannten Gregor Beyer zitieren mit den Worten: „Wir Förster sagen sehr zu Recht, die Jagd ist eine dienende Funktion des Waldes.“

Ich sehe deshalb die Jägerinnen und Jäger als Partner, wenn es darum geht, unseren Wald zu erhalten und klimastabil zu entwickeln.

Der Bundesjagdverband deklariert nicht von ungefähr auf einer großen grünen Ausstellungstafel auf der Grünen Woche dass Wildtiere wie Reh oder Rothirsch den Wald als Lebensraum brauchen.

Und ich werde deshalb auch die Hoffnung nicht aufgeben, dass irgendwann Sachlichkeit in den Landesjagdverband einzieht, auch wenn die unterirdische Hetzkampagne gegen das grün geführte Umweltministerium offensichtlich kein Ende finden will.

Seit Wochen wird durch den Verband verbreitet, das Wild wäre kurz vorm Aussterben.

Wir haben uns im Umweltausschuss damit beschäftigt. Und ich kann Ihnen sagen, auch wenn mal eine Jagdstrecke nicht so üppig ausfällt, wir haben immer noch 8,4 Stück Schalenwild auf 100 ha zu verzeichnen.

Aber erst bei 3 Stück Schalenwild auf 100 ha gibt es keine relevanten Wildschäden an der Waldvegetation mehr. Erst dann kann der Wald richtig wachsen. Da ist also noch Luft nach oben – bei der Jagd.

Die jetzt eingereichte Klage des Jagdverbandes gegen die Verlängerung der Jagdzeit in den ASP-Gebieten – um 14 Tage –zeugt wiedermal davon, dass der Vorstand des Verbandes die Zeichen der Zeit offensichtlich nicht erkannt hat. Wir sind im Klimawandel. Die Vegetationszeit hat sich verlängert. Das Laub bleibt länger an den Bäumen und versperrt den Jäger*innen die Sicht.

Man sieht das Wild schlechter und die Bedingungen zum Schießen sind dann auch oft suboptimal. Und dann ist es auch gut, wenn nicht geschossen wird.

In der Konsequenz sind die Jagdstrecken oft kleiner. Aber das Wild ist da.

Übrigens in anderen Ländern wird grundsätzlich bis Ende Januar gejagt.

So, wir sorgen heute mit unserem Beschluss zur Änderung des Jagdgesetzes dafür, dass im Brandenburgischen Wald weiter gejagt werden kann und wünsche den Jägerinnen und Jägern an dieser Stelle schon mal Waidmanns Heil!

Und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen empfehle ich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg" (TOP 5 der 79. Plenarsitzung)