(Nr. 137) Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP im Brandenburger Landtag haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Erdverkabelung eingebracht. Danach sollen Hochspannungsleitungen bis zu 110 Kilovolt grundsätzlich als Erdkabel errichtet werden. Höchstspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 Kilovolt, wie zum Beispiel die geplante Uckermarkleitung, sollen dem Gesetzesentwurf zufolge in Teilbereichen als Erdkabel errichtet werden, wenn bestimmte Mindestabstände zu Wohngebäuden unterschritten oder geschützte Gebiete gequert werden.
Nach der Energiestrategie des Landes sei ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien unabdingbar. Durch den bisherigen langsamen Ausbau der Stromnetze ergeben sich jedoch immer wieder Engpässe, die dazu führten, dass die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen gedrosselt wurde. Das gefährde das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2020 des Landes. Der Netzausbau sei eine wesentliche Voraussetzung für die Ausweitung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien, sagten der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL und der energiepolitische Sprecher der FDP, GREGOR BEYER. Das Gesetz werde die Akzeptanz für den notwendigen Netzausbau in Brandenburg deutlich erhöhen. Probleme für die Gesundheit infolge elektromagnetischer Strahlung, Konflikte mit dem Naturschutz und Beeinträchtigungen des Tourismus und der Erholungsnutzung durch Eingriffe in das Landschaftsbild seien bei Erdkabeln im Vergleich zu Freileitungen deutlich geringer. Das Gesetz trage sowohl ökologischen wie ökonomischen Gesichtspunkten ausgewogen Rechnung.
Der Neubau von Freileitungen führe aus den genannten Gründen immer wieder zu Akzeptanzproblemen bei der lokalen Bevölkerung. Dies habe vermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge, die den Stromnetzausbau erheblich verlangsamten.
Der entsprechende Gesetzentwurf als pdf.
Mehr Informationen unter: http://www.uckermark-ig.de/