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Windradsteuer: Windige Steuer

(Nr. 128) Zur Diskussion um die Einführung einer kommunalen „Windradsteuer" erklärt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL: "Eine kommunale Windradsteuer wäre ein steuerpolitischer Irrweg und zudem verfassungswidrig. Sicher ist die Idee für betroffene Kommunen verlockend, an der Windkraftnutzung teilzuhaben und so mehr Geld ins Stadtsäckel zu lenken. Es sei ihnen gegönnt. Das Innenministerium kann diese geplante Doppelbesteuerung aus verfassungsrechtlichen Gründen aber schlichtweg nicht genehmigen. In Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes sind die zulässigen Kommunalsteuern abschließend aufgezählt. Im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen für kommunale Aufwands- und Verbrauchssteuern ist auch bei größter Phantasie kein Ansatzpunkt für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer derartigen Steuer zu erkennen.

Der bündnisgrüne Vorschlag, den Verteilungsschlüssel der Gewerbesteuer neu zu gestalten - nämlich 90 Prozent des Steueraufkommens der Gemeinde zufließen zu lassen, in der die Windräder stehen - ist definitiv der bessere Weg, betroffene Kommunen finanziell am Erfolg der Windbranche zu beteiligen", sagte AXEL VOGEL.

Dies stelle eine legitime und sinnvolle Änderung des Gewerbesteuerrechts dar und führe nicht zu einem Verfassungskonflikt. Damit könnten die betroffenen Kommunen eventuell finanziell sogar besser fahren als mit den in Rede stehenden 3000 bis 5000 Euro pro Windkraftanlage, wie es dem Luckauer Bürgermeister vorschwebt. Im Gewerbesteuergesetz sollte eine derartige Neuverteilung der Gewerbesteuer schnellstmöglich geregelt werden.

Zudem müsse die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Brandenburg auch weiterhin strikt auf Grundlage von raumplanerischen Instrumenten erfolgen. Dabei werden neben naturschutzfachlichen auch andere Kriterien ausreichend berücksichtigt. Eine „Windradsteuer" einer Kommune wäre aber als Verhinderungsinstrument einsetzbar und geeignet, die Ziele der Regionalplanung zu unterlaufen.

"Wenn alle kreativen Kämmerer sich nun zur Erfindung neuer kommunaler Abgaben ermuntert sehen sollten, dann würde sich die kommunale Steuerlandschaft zurück in die Zeiten des Deutschen Bundes von 1815 entwickeln. Dahin führt aus bündnisgrüner Sicht kein Weg zurück und so wird die Luckauer 'Windradsteuer' auch nur eine Luftnummer im Sommerloch bleiben", so AXEL VOGEL.