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Da wedelt der Schwanz mit dem Hund

(Nr. 116) Die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft FBB muss nicht nur ihren Antrag auf Aufweichung des Lärmschutzstandards am BER („Klarstellungsantrag“) zurückzunehmen sondern auch ihre angekündigten rechtlichen Schritte gegen die Umsetzung der Lärmschutzstandards im kürzlich gefällten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zum Lärmschutz am BER unterlassen. Dies hat heute der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL gefordert. Da die Weisungsbefugnisse des Aufsichtsrats rechtlich nicht absolut sicher sind, müssen die drei Gesellschafter der FBB – Berlin, Brandenburg und der Bund - dies auf der nächsten Gesellschafterversammlung erzwingen. Er werde diese Forderungen in der nächsten Gesprächsrunde der Fraktionsvorsitzenden mit den brandenburgischen Mitgliedern des FBB-Aufsichtsrats vortragen, die vor der jetzt für den 22.8. anberaumten Gesellschafterversammlung stattfindet, kündigte AXEL VOGEL an. Welche rechtlichen Möglichkeiten die Gesellschafter haben, zeigt ein von unserer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes.


Zwischen Parlamenten, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung auf der einen und Geschäftsführung der Flughafengesellschaft auf der anderen Seite bestehe ein Missverhältnis. Trotz gegenteiliger Ankündigungen ist die Landesregierung nicht in der Lage, den Abgeordneten die Aufsichtsratsunterlagen in frei verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen, da die FBB alle Aufsichtsrats-Angelegenheiten als Geschäftsgeheimnis deklariert. „Da wedelt der Schwanz mit dem Hund“, sagte AXEL VOGEL. „Das Primat der Politik gegenüber den Interessen der Geschäftsführung des FBB muss jederzeit durchgesetzt werden können“, forderte er.