(Nr. 148) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung aufgefordert, stärker über die Gesundheitsgefahren von biozidhaltigen Produkten zu informieren. „Neben biozidhaltigen Desinfektions- und Reinigungsmitteln sowie speziellen Farbanstrichen gibt es immer mehr Produkte, die mit Bioziden behandelt werden. Der Verbraucher erkennt dies meist daran, dass damit geworben wird, ein Produkt sei antibakteriell“, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion MICHAEL JUNGCLAUS. „Das Problem ist, dass es sich bei Bioziden häufig um gefährliche, gesundheitsgefährdende Stoffe handelt. Das Verbraucherschutzministerium muss mehr tun, um über diese Gefahren aufzuklären.“
Seit dem 1. September 2013 gelten strengere Regelungen für biozidhaltige Produkte in Deutschland und der gesamten EU. „Wir begrüßen dies ausdrücklich“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. „Glücklicherweise hat die EU die Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkannt.“
Biozidhaltige Waren dürfen nur in der EU genehmigte Biozid-Wirkstoffe enthalten, dies gilt auch für Produkte aus Nicht-EU-Ländern. Neu hergestellte Waren müssen nun auch gekennzeichnet werden, wenn sie mit Bioziden behandelt wurden oder Nanomaterialien enthalten und die VerbraucherInnen hiermit in Kontakt kommen können. Übergangsregelungen von etwa einem Jahr gibt es für bereits im Handel befindliche Waren.
Biozide sind in etwa 35.000 Produkten enthalten; hierzu zählen antibakterielle Haushaltsreiniger, Hygieneartikel, Holzschutzmittel, aber auch Kleidung, Kleinkind- und Büroartikel. Viele Biozid-Wirkstoffe gelten als gesundheitsgefährdend und umweltbelastend, einige können gefährliche Bakterienresistenzen auslösen. Nicht alle Stoffe wurden bisher auf Gesundheits- noch Umweltrisiken geprüft, dies gilt vor allem für Desinfektions-, Konservierungs- und Schutzmittel.
Auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden mit der neuen europäischen Biozid Verordnung gestärkt: Kritische Fragen zu den eingesetzten Bioziden müssen Lieferanten und Anbieter von Produkten innerhalb von 45 Tagen beantworten.
„Die neue Biozid-Verordnung setzt ein positives Signal für den Verbraucherschutz. Mit den neuen Regelungen kommt noch mehr Transparenz in die Verkaufsregale, Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun gezielter für oder gegen Produkte mit Bioziden oder Nanopartikeln entscheiden. Wir appellieren an das Umweltministerium und die brandenburgische Verbraucherzentrale, die Bürgerinnen und Bürger zeitnah und umfassend über die neuen Regelungen zu informieren“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.