(Nr. 12) Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag HEIDE SCHINOWSKY und der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE haben die heutige Inbetriebnahme einer neuen Grubenwassereinigungsanlage am Tagebau Welzow durch den Energiekonzern Vattenfall als „überfällig“ bezeichnet. Bereits mit der wasserrechtlichen Erlaubnis aus dem Jahr 2008 für den laufenden Tagebau Welzow Süd I wurde die Errichtung der Anlage zur Auflage gemacht. Das Unternehmen Vattenfall sollte bis spätestens 2011 einen Sonderbetriebsplan vorlegen und die Grubenwasserreinigungsanlage „Am Weinberg“ auf der Kippe des Tagebaus bis zum Jahr 2013 in Betrieb nehmen. Durch die Grubenwassereinigungsanlage soll unter anderem die Einleitung von Eisenocker in die angrenzenden Gewässer reduziert werden.
„Das Problem der Verockerung ist seit Jahren bekannt. Dennoch hat der Konzern die vorgegebene Frist verstreichen lassen, anstatt schnellstmöglich für eine Reduzierung der Eiseneinträge in die umgebenden Fließgewässer zu sorgen“, kritisierte HEIDE SCHINOWSKY.
Stichproben der bündnisgrünen Landtagsfraktion und des Umweltverbands BUND-Brandenburg aus dem Frühjahr und Sommer 2014 haben ergeben, dass Vattenfall die Grenzwerte für Eisen bei der Einleitung von Grubenwasser in umliegende Fließgewässer teilweise erheblich überschreitet und somit Schäden an Flora und Fauna in Kauf nimmt. Der BUND und Greenpeace reichten daraufhin Strafanzeige ein. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert jetzt ein transparentes Monitoring zur Qualität des Grubenwassers: „Die Ergebnisse der Probenentnahmen sollten im Internet veröffentlicht werden“, forderte BENJAMIN RASCHKE. Laut wasserrechtlicher Erlaubnis sind im gereinigten Wasser der neuen Grubenwasserreinigungsanlage niedrigere Eisenwerte (<3mg/l gesamt, <1mg/l gelöst) als bisher einzuhalten.
Die Fraktion kritisierte zudem, dass im Braunkohlenplan für den neuen Tagebau Welzow Süd II aus Kostengründen darauf verzichtet wurde, zusätzlich Kalk in die Braunkohlekippe einzutragen, um den Eisenocker rechtzeitig zu neutralisieren. „Im Kohleland Nordrhein-Westfalen ist das bereits Standard. Es ist ein Unding, dass das Land Brandenburg nicht auch eine Kalkung angeordnet hat“, sagte HEIDE SCHINOWSKY. Durch diese Maßnahme hätten die Eiseneinträge gleich an der Quelle begrenzt und die Folgekosten für die Steuerzahler vermindert werden können.