(Nr. 181) In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat Wirtschaftsminister Albrecht Gerber erklärt, dass es ab 2016 keine erneute Befreiung von der Förderabgabe u. a. für Erdöl und Erdgas in Brandenburg mehr geben werde. Sein Ministerium arbeite derzeit an einer Richtlinie, um eine 10-prozentige Abgabe zu erheben, sagte er. Das Land Brandenburg erließ seit 2004 Befreiungen von der Förderabgabe mit der Begründung, hiermit die nach 1989 zum Erliegen gekommene Erkundung der Industrie auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen.
„Grundsätzlich ist die Wiedereinführung einer Förderabgabe ein Schritt in die richtige Richtung, aber Minister Gerber bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, wenn er nur das gesetzliche Minimum erhebt“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY. Laut Bundesberggesetz darf ein Bundesland zehn bis vierzig Prozent des Markwertes eines Rohstoffes als Förderabgabe erheben. Der Forderung der Bündnisgrünen nach einer moderaten Abgabe in Höhe von 20 Prozent erteilte der Minister eine Absage.
Nationale Unternehmen und internationale Energiekonzerne haben sich in Brandenburg 18 Felder zur Erdöl- und Erdgasförderung gesichert, die sich von der Uckermark, über Ostbrandenburg bis in die Lausitz erstrecken. Fünf Rohstoffförderer haben bereits mit Erkundungen begonnen.