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Braunkohleverstromung mit Wasserrahmenrichtlinie inkompatibel

(Nr. 143) Unsere energiepolitische Sprecherin Heide Schinowsky hat am gestrigen Mittwoch gemeinsam mit den beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dieter Dombrowski und Roswitha Schier sowie zwei Vertretern der Bürgerinitiative Altdöberner See ein Gespräch mit Vertretern der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel geführt. Dazu nimmt sie wie folgt Stellung:

„Bei der Frage, ob die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wie von ihr geplant, große Mengen Eisenocker in den Altdöberner See einbringen darf und welche Rolle hier die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) spielt, bleiben noch viele Fragen zu klären. Viele davon werden sich erst im Genehmigungsverfahren abschließend beantworten lassen. Vereinbart wurde, dass wir der Generaldirektion hierzu jeweils aktuelle Informationen und weitere Fragen zukommen lassen.

Neben der geplanten Einlagerung von Eisenhydroxid in den Altdöberner See wurde die Vereinbarkeit von neuen Tagebauen mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie angesprochen. Derzeit verhindert u.a. der durch die Braunkohle bedingte Eisenhydroxideintrag in die Spree und andere Gewässer, dass Brandenburg die Vorgaben der WRRL erfüllen kann. Nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung muss Brandenburg das Ziel einer guten Gewässerqualität nicht bis Ende 2015, sondern erst deutlich später erreichen. Dass sich die EU jedoch darauf einlassen wird, aufgrund neuer Tagebaue auch darüber hinaus Ausnahmen zu machen, erscheint mir nach unserem Gespräch höchst unwahrscheinlich.“