(Nr. 162) Am Wochenende hat ein Pilzsucher in einem Waldstück in Siegadel im Spreewald einen durch eine Schussverletzung ums Leben gekommenen Wolf gefunden.* Um die Aussicht auf Ermittlungserfolge zu verbessern, fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun eine Verlagerung der Zuständigkeit für Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Bundesnaturschutz- und Jagdgesetz an das Landeskriminalamt.
„Der Wolf ist durch nationale und europäische Rechtsnormen streng geschützt. Ihn zu töten, stellt eine Straftat dar“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE. Nach Angaben der Naturschutzverbände kommt es in Brandenburg immer wieder zu Wolfstötungen durch Menschen. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Cottbus erst kürzlich Ermittlungen zu einem geköpften Wolf an der Grenze zu Sachsen eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.
„Damit Ermittlungen bei solchen schweren Verstößen gegen den Artenschutz auch Aussicht auf Erfolg haben, muss mehr getan werden“, sagte BENJAMIN RASCHKE. Hier seien umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich, die im Landeskriminalamt vorhanden, in anderen Dienststellen jedoch nicht zu erwarten sind. Der Abgeordnete forderte das Innenministerium deshalb auf, die entsprechende Zuständigkeit auf das Landeskriminalamt zu übertragen.
* Hierzu gibt es mittlerweile einen neuen Sachstand: Dem brandenburgischen Umweltministerium zufolge ergab eine Untersuchung des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, dass der
Wolf wahrscheinlich durch einen Verkehrsunfall starb. Der Jagdpächter, der das Tier am Samstag gefunden hatte, gab laut Polizei zuvor an, dass in der Schulter des Wolfes ein Projektil steckte. An unserer Forderung nach einer Verlagerung der Zuständigkeit an das LKA ändert das nichts. In Brandenburg werden immer wieder Wölfe gefunden, die trotz Schutzstatus geschossen wurden.