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25 Millionen Euro für den Gewässerschutz: Neben Geld muss auch ehrenamtliche Expertise einfließen

(Nr. 138) Zur heutigen Vorstellung geplanter wasserwirtschaftlicher Baumaßnahmen durch Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) sagte BENJAMIN RASCHKE, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Es ist begrüßenswert, dass das Umweltministerium künftig 25 Millionen Euro jährlich in die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie stecken will, um hindernisfreie Fischwanderungen und sauberes Wasser zu ermöglichen. Unsere Fraktion prangert seit langem den unzureichenden Gewässerschutz im Land an. Zahlreiche Flüsse und Seen in Brandenburg leiden unter den Folgen von Bergbau und Massentierhaltung. Diesen Folgeschäden wird bislang nicht ausreichend entgegengewirkt.“

Die im Jahr 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht unter anderem vor, dass die Wasserbehörden bei ihren Planungen die Öffentlichkeit beteiligen.

Dazu BENJAMIN RASCHKE weiter: „Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wünschen wir uns vom Ministerium eine Bürgerbeteiligung, die den Namen auch verdient. Immerhin sind die Menschen vor Ort diejenigen, die am besten mit den Problemen ihrer Flüsse und Seen vertraut sind – und daher auch die Entwicklung von Lösungen mit eingebunden werden sollten.

Nordrhein-Westfalen geht mit dem ‚Wassernetz NRW‘ mit gutem Beispiel voran. Dieser Zusammenschluss von Naturschutzorganisationen bündelt die Expertise lokaler Ansprechpartner aus den jeweiligen Ortsgruppen. Eine zentrale Servicestelle berät die ehrenamtlichen Aktiven und qualifiziert sie weiter, z. B. durch Schulungen und Veranstaltungen. Analog fordern wir die Schaffung einer dauerhaften Stelle, die beispielsweise im Landesbüro eines anerkannten Naturschutzverbandes angesiedelt sein könnte und Unterstützung von staatlicher Seite erfahren sollte. Dadurch würde eine Partizipation der Kreisverbände von Naturschutzverbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen entsprechend Artikel 14 WRRL sichergestellt.“