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Gesundheitskarte: Unstimmigkeiten nicht auf dem Rücken der Geflüchteten austragen

(Nr. 60) Einem Bericht der Märkischen Oderzeitung zufolge wird die Gesundheitskarte für Geflüchtete in Brandenburg aufgrund des Widerstandes von Landräten und Oberbürgermeistern nicht wie geplant am 1. Juli eingeführt werden können. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER bedauert dies. Grund seinen die offenkundigen Kommunikationsstörungen zwischen dem brandenburgischen Gesundheitsministerium und der kommunalen Ebene.

„Die Gesundheitskarte für Geflüchtete bietet für alle Vorteile: Der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen wird diskriminierungsärmer, zugleich werden die Kommunen von erheblichem Verwaltungsaufwand entlastet. Landesregierung und kommunale Ebene müssen in dieser Frage wieder miteinander ins Gespräch kommen und eine Klärung erzielen. Unstimmigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Geflüchteten ausgetragen werden“, sagte die Abgeordnete.

„In den letzten Monaten gab es erhebliche Anstrengungen, die gesundheitliche Versorgung der zu uns geflüchteten Menschen durch die Einführung der Gesundheitskarte zu verbessern. Mittlerweile sind mehrere Krankenkassen bereit, sich an der Versorgung zu beteiligen. Die Befürchtung der Kommunen, auf Kosten sitzen zu bleiben, weil erbrachte Gesundheitsleistungen nicht erstattet würden, sind durch die Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen und das novellierte Landesaufnahmegesetz ausgeräumt.“

Durch die Rahmenvereinbarung und das Landesaufnahmegesetz werde sichergestellt, dass das Land den Kommunen die den Geflüchteten laut Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Gesundheitsleistungen voll erstattet.

URSULA NONNEMACHER sieht Gründe in den Differenzen auch an anderer Stelle: So sei der Ärger der Kommunen über nicht erstattungsfähige Aufwendungen für leer stehende Gemeinschaftsunterkünfte nachvollziehbar. „Die Kommen haben im vergangenen Jahr mit viel Anstrengung die Zahl der Unterbringungsplätze für Geflüchtete massiv ausgebaut, Kosten für nicht belegte Plätze werden ihnen vom Land nun aber nicht erstattet.“