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Grüne Eckpunkte für das blaue Gold – Forderungen der bündnisgrünen Landtagsfraktion zur Novelle des Wassergesetzes

(Nr. 165) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat heute Eckpunkte zur Novelle der Brandenburgischen Wassergesetzes (pdf-Datei) vorgelegt. Die Fraktion fordert unter anderem eine gesetzliche Pflicht, Gewässerrandstreifen anzulegen sowie die Streichung von Ausnahmen beim Wasserentnahmeentgelt. Der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL und der umwelt- und landwirtschaftspolitische Sprecher BENJAMIN RASCHKE äußerten sich zudem kritisch zum „Verbändevorschlag“ der im 'Forum Natur' zusammengeschlossenen Landnutzungsverbände, des Städte- und Gemeindebunds und weiterer Organisationen.

BENJAMIN RASCHKE sagte: „Strittige Fragen zur Organisation der Gewässerunterhaltung erfordern zweifellos eine rechtssichere Regelung. In der bisherigen Diskussion über das Wassergesetz geht jedoch komplett unter, dass wir über ein entscheidendes Instrument zur ökologischen Entwicklung Brandenburgs reden. Hierzu haben Rot-Rot und das sogenannte Forum Natur bisher kaum ein Wort verloren.“

AXEL VOGEL sagte: „Wasser ist ein wertvolles und knappes Gut, das allen gehört. Der Wasserhaushalt Brandenburgs ist durch natürliche Gegebenheiten und die vielen Eingriffe des Menschen, beispielsweise durch Industrie, Landwirtschaft und Siedlungsverdichtung, ohnehin sehr angespannt. Der Klimawandel mit seinen Extremwetterlagen wie Starkregen mit Hochwasser und langen Dürreperioden verschärft diese Probleme. Die bündnisgrüne Fraktion will die märkischen Flüsse und Seen sowie das Grundwasser besser schützen.“

Die bündnisgrüne Fraktion fordert unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen:

BENJAMIN RASCHKE: „Wo landwirtschaftlich genutzte Flächen an Gewässer stoßen, sind solche Gewässerrandstreifen extrem wichtig, weil sie Pestizide und Dünger vom Wasser fernhalten. Sie fördern zudem die Artenvielfalt und die Schönheit unserer Landschaft. Leider fehlt Rot-Rot bei diesem Thema der Mut zum großen Wurf. Ihr bürokratischer Ansatz bringt kaum mehr Gewässerschutz. Brandenburg läuft damit Gefahr, die EU-Ziele für die Gewässerentwicklung zu verfehlen.“

AXEL VOGEL kritisierte zudem die im Entwurf der Landesregierung für das neue Wassergesetz enthaltenen Vorschläge für die Wassernutzungsentgelte. Bergbau und Landwirtschaft profitieren bei der Wassernutzung von vielen Vergünstigungen. Die Gebühren für Wasser aus Seen und Flüssen zur Beregnung in der Landwirtschaft will Agrarminister Vogelsänger komplett streichen.

„Wer Wasser nutzt und verbraucht, sollte dafür einen angemessenen Preis bezahlen. Deshalb wollen wir Vergünstigungen für den Braunkohlebergbau und die Landwirtschaft streichen. Die Einnahmen wollen wir nutzen, um wasserschonende Verfahren wie die Tröpfchenbewässerung bei der Beregnung landwirtschaftlicher Flächen zu fördern.“

Zur Diskussion um das Mitgliedschaftsmodell sagte AXEL VOGEL: „Das bisherige Mitgliedschaftsmodell wollen wir beibehalten. Den Vorschlag einer direkten Mitgliedschaft der Flächeneigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden lehnen wir ab, er führte zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Wir wollen hingegen die Rechte der anerkannten Naturschutzverbände in den Verbandsversammlungen der Wasser- und Bodenverbände stärken.“

Weitere Eckpunkte des Papiers:

  • Wir begrüßen die Aufnahme des Betriebs von Schöpfwerken in den Katalog der Gewässerunterhaltung. Die Kostenbeteiligung des Landes sollte aber an konkrete Ziele einer naturverträglichen Bewirtschaftung der bevorteilten Fläche gebunden werden.
  • Bei der Abwasserbeseitigung wollen wir dezentrale Lösungen stärken.
  • Wir wollen die Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Regelungen verbessern. So sollten beispielsweise die Auslegungsunterlagen bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten künftig im Internet einzusehen sein. Gewässerunterhaltungspläne sollen den anerkannten Naturschutzverbände zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Auch zu dem von den im 'Forum Natur' zusammengeschlossenen Landnutzungsverbänden, dem Städte- und Gemeindebund und weiterer Organisationen gemachten Vorschlag zur Novellierung des Wassergesetzes nahmen die bündnisgrünen Abgeordneten Stellung.

AXEL VOGEL: „Es ist das gute Recht von Verbänden, Vorschläge zu machen. Nicht übersehen werden darf allerdings, dass sie die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, der Landtag hingegen grundsätzlich dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Ich bin zudem gespannt, wie anerkannte Naturschutzverbände wie der BUND und der NABU die Vorschläge bewerten. Diese sind bei der Erarbeitung des `Verbändevorschlags´ nicht einbezogen worden.“

BENJAMIN RASCHKE ergänzte: „Aus ökologischen Gesichtspunkten weist der Vorschlag der beteiligten Verbände große Defizite auf. Von Regelungen zur Verbesserung der Gewässerökologie, zur Verringerung der Nitrateinleitung aus der Landwirtschaft oder zum Schutz der `braunen Spree´ vor Eisenocker war heute nicht die Rede. Genau solche Punkte werden uns aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren beschäftigen müssen.“

>> Eckdaten zur Novelle des Wassergesetzes (pdf-Datei)