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Havel südlich von Berlin ist mit Glyphosat belastet – vier von sieben Proben in Oberflächengewässern positiv

(Nr. 75) Das Landesumweltamt hat in 20 Grundwasserproben in Brandenburg eine Belastung mit dem Pestizid Glyphosat festgestellt, die über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Zudem wurde Glyphosat auch in vier Oberflächengewässern nachgewiesen: In der Havel südlich von Berlin, im Großen Havelländischen Hauptkanal, im Altzeschdorfer Mühlenfließ und im Welsengraben. Für Oberflächengewässer gibt es allerdings keinen Glyphosat-Grenzwert.

Insgesamt wurden laut Antwort von Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger auf eine mündliche Anfrage der bündnisgrünen Landtagsfraktion vom Landesumweltamt 1313 Grundwasserproben auf Glyphosat und AMPA – ein Abbauprodukt des Wirkstoffs Glyphosat – analysiert, sowie sieben Proben aus Oberflächengewässern. In 178 Grundwasserproben konnte AMPA nachgewiesen werden, für das es aber ebenfalls keinen offiziellen Grenzwert gibt. Offen ist, warum das Landesumweltamt bei der großen Anzahl von Proben lediglich sieben Oberflächengewässer beprobt hat.

Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE sagte dazu: „Wir haben hier längst ein riesiges Problem. Pestizide haben in unserem Grundwasser nichts zu suchen. Die nun ermittelten Werte bereiten mir Bauchschmerzen. Die Glyphosat-belasteten Oberflächengewässer befinden sich in Schutzgebieten. Dabei steht der Wirkstoff im Verdacht, empfindliche Wasserorganismen zu schädigen.“

Ihn bestärke die Information der Landesregierung in seiner Überzeugung, dass die Zulassung von Glyphosat nicht verlängert werden dürfe, sagte der Abgeordnete. Im laufenden Verlängerungsverfahren des Pestizids – erst am Montag war eine diesbezügliche Entscheidung auf EU-Ebene erneut vertagt worden – hatte er sich mehrfach mit der Forderung an die Landesregierung gewandt, den Einsatz auf Landesflächen zu unterbinden und die Landwirtschaft dabei zu unterstützen, auf Alternativen zu setzen. „Das darf aber nicht bedeuten, dass weitergespritzt wird wie gehabt – nur mit anderen Pestiziden. Wir brauchen gesundheits- und naturverträgliche Alternativen.“

Hintergrund

Der Schwellenwert laut Grundwasserverordnung für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, also auch für Glyphosat, liegt bei:

  • jeweils 0,1 μg/l (=Mikrogramm pro Liter)
  • insgesamt 0,5 μg/l (Summe der Wirkstoffe)

>> Mündliche Anfrage und Antwort der Landesregierung