(Nr. 65) Die Zahl der illegalen Müllhalden in Brandenburg ist deutlich größer als vom Landesumweltministerium bislang angegeben. Dies hat Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses bekannt gegeben. Ging das Ministerium bislang von 108 illegalen Müllhalden aus, wurde diese Zahl heute um 40 Anlagen nach oben korrigiert. Von diesen 40 Anlagen fallen 20 in die Zuständigkeit des Umweltministeriums und 20 in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums (Kiesgruben, ehemalige Tagebaue). Offen ist, ob noch weitere Müllhalden in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte bekannt werden.
Von den bislang schon bekannten Anlagen sind die Kreise für 63 Anlagen zuständig, für 45 Anlagen das Umweltministerium. Minister Vogelsänger betonte, dass von diesen 45 Anlagen 11 beräumt sind und sich 10 in Beräumung befinden. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE:
„Illegale Müllhalden entstehen oft in ursprünglich legalen Müllbehandlungsanlagen, deren Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen oder gezielt und aus kriminellen Motiven Insolvenz beantragt haben, aber auch in ehemaligen Kiesgruben und Tagebauen. In Brandenburg stehen 148 illegale Müllhalden 1.086 Müllbehandlungsanlagen gegenüber. Das ist eine erschreckend hohe Zahl.
Das Problem der illegalen Müllhalden ist jahrelang verschleppt worden. Es war in den verschiedenen Landesregierungen einfach nicht `populär genug´, wie Umweltminister Vogelsänger heute freimütig bekannte. Doch auch er kann sich nicht rühmen: Denn das wahre Ausmaß der illegalen Müllverklappung offenbarte auch Vogelsänger erst nach kritischer Medienberichterstattung und Druck der Opposition.
Die Frage, wie die Altlasten aus dem Boden kommen sollen, bleibt zudem weiter unbeantwortet. Das Umweltministerium hat zwar angekündigt, hierfür in den nächsten Haushaltsverhandlungen Mittelbedarf anzumelden. Doch ob Rot-Rot Willens ist, diese Mittel bereitzustellen, ist ebenso offen, wie die Frage, ob die Landkreise Geld für die mindestens 63 Anlagen in ihrer Zuständigkeit aufbringen werden können.
Allein die Sanierungskosten für die Anlagen in Landeszuständigkeit wurden – auf Basis der alten Zahlen – bislang vorsichtig auf 160 Millionen Euro taxiert. Kursierende Schätzungen, wonach die Beräumung aller Anlagen die öffentliche Hand mindestens das Doppelte kosten wird, sind da offenkundig nicht weit hergeholt.
Hier wird klar: Das dicke Ende kommt erst noch. Zudem gewinnt die Frage neue Brisanz, ob bestehende Gesetze ausreichen, um die illegale Müllverklappung, häufig Tätigkeitsfeld organisierter Krimineller, weitestgehend zu verhindern.“