Bündnisgrüne: Unterlagen müssen überarbeitet werden
(Nr. 140) Auf dem Erörterungstermin des Brandenburger Landesbergamtes in Cottbus zur Flutung des vor knapp einem Jahr stillgelegten Tagebaus Cottbus-Nord und zur Schaffung des „Cottbuser Ostsees“ ist von Umweltverbänden und Anrainern heftige Kritik an den Plänen geübt worden. „Die Planungsunterlagen müssen überarbeitet sowie die Risiken für Mensch und Umwelt deutlich gesenkt werden“, forderte die bergbaupolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HEIDE SCHINOWSKY. Sie kritisierte insbesondere die geplante Einleitung von sulfathaltigem Wasser in den See, das durch Ausleitung den Gewässerzustand der Spree weiter zu verschlechtern drohe.
Ein Vertreter des Landesamtes für Umwelt (LfU) sagte auf dem Erörterungstermin am Dienstag, dass nach den vorliegenden Unterlagen keine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben erteilt werden könne. Eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer, die durch den zukünftigen Tagebausee betroffen sind, könne auf dieser Grundlage nicht ausgeschlossen werden. Durch die Ausleitung aus dem See würde sich die Sulfatkonzentration erhöhen, prognostizierte der LfU-Vertreter. Er forderte eine „sulfatorientierte Mengenbewirtschaftung“ des Sees und plädierte für die Festsetzung eines Zielwertes für Sulfat bei der Ausleitung von Wasser, der sich in etwa an den derzeitig gemessenen Werten am Pegel Leipsch orientiert, (rund 300 mg/l).
Die am Dienstag in Cottbus vorgetragene Kritik der Initiativen vor Ort, von Umweltverbänden und Bündnisgrünen dürfe nicht vom Tisch gewischt werden, sagte HEIDE SCHINOWSKY. Der Vattenfall-Nachfolger LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG) müsse den Antrag nachbessern. Bei der Einleitung von Wasser müsse für Sulfat ein Grenzwert von 250 mg/l eingeführt werden – das ist der Wert, der für Trinkwasser gilt.
Offen blieb bei der Anhörung auch die Frage, ob die Rückstellungen des Bergbauunternehmens für das über Jahrzehnte angelegte Projekt „Cottbuser Ostee“ ausreichen. Der Leiter Bergbautechnik bei der LEAG, Ingolf Arnold, sagte zwar, er gehe davon aus, dass genug Geld da sein werde. Grundsätzlich bestehe aber die Möglichkeit, dass das Bergamt als Genehmigungsbehörde Sicherheitsleitungen einfordert, wenn Zweifel an der Bonität eines Unternehmens bestünden.
„Die Landesregierung darf das Vorhaben Cottbuser Ostsee nicht ohne felsenfest gesicherte Rückstellungen genehmigen“, sagt HEIDE SCHINOWSKY. Es müsse ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Rückzugs der LEAG aus dem Projekt die Rekultivierungskosten den Steuerzahlern aufgebürdet würden.