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Windkraftgegner als Umweltschützer: Absurde Entscheidung des Umweltministeriums

(Nr. 88) Das Brandenburger Umweltministerium hat zwei regionale windkraftkritische Bürgerinitiativen als Umweltschutzvereinigung nach §3 UmwRG anerkannt. Durch diese Einstufung dürfen die Initiativen künftig im ganzen Bundesland an der Planung von Infrastrukturprojekten mitwirken. Zudem erhalten sie ein Verbandsklagerecht für bestimmte umweltrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen. Damit werden sie auf eine ähnliche Stufe wie die großen, landesweit wirkenden Verbände wie BUND oder NABU gestellt.

Dazu sagt BENJAMIN RASCHKE, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Dass Initiativen, die erneuerbare Energien ablehnen und sich der Energiewende entgegenstellen, als Umweltschutzvereinigungen anerkannt werden, ist schlicht absurd. Beide blockieren mit ihrer Arbeit den Ausbau der umweltfreundlichen Energiegewinnung und befürworten den Erhalt fossiler Energien wie den klimaschädlichen und umweltunverträglichen Braunkohletagebau. Das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Erneuerbaren darf nicht ignoriert werden. Noch weniger aber kann es dazu dienen, an Klimakillern festzuhalten.

Besonders brisant an der Entscheidung: Das Umweltministerium hatte sich bei der Debatte um das Volksbegehren gegen Massentierhaltung stets gegen ein Klagerecht für Initiativen wie „Kontra Industrieschwein“ oder „Contra Industrie-Ei Uckerseen“ ausgesprochen, um Klagen gegen Projekte wie die geplante Schweinemastgroßanlage Hassleben abzuwenden. Vor diesem Hintergrund zeigt die Einstufung der Windkraftgegner als Umweltschützer eindeutige politische Präferenzen. Wir fordern die Landesregierung entschieden auf, hier nicht mit zweierlei Maß zu messen! Wenn Vogelsänger an der Anerkennung dieser beiden Bürgerinitiativen festhält, muss er alle Initiativen gegen Massentierhaltungsanlagen ebenfalls als klagebefugte Umweltschutzvereinigungen anerkennen.“