(Nr. 89) Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat eine Registrierung ambulanter Pflegedienste bei einer Landesbehörde wie dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gefordert. Hintergrund sind neue Medienberichte über Abrechnungsbetrug auf Kosten von Sozialkassen und Kommunen im Land Brandenburg.
„Wir wollen, dass das Land einen verlässlichen Überblick darüber hat, wer sich hier um pflegebedürftige Menschen kümmert. Zudem wollen wir vermeiden, dass kriminelle Machenschaften Einzelner eine ganze Branche in Verruf bringen. Die Landesregierung muss angesichts neuerlicher Fälle von Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hier endlich tätig werden“, sagte URSULA NONNEMACHER.
Bisher ist die Kontrolle darüber, welche pflegerischen Leistungen im geschützten Bereich der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, schwierig. Zudem sind die Kontrollmöglichkeiten durch die Kostenträger im Vergleich zu staatlichen Ermittlungsbehörden sehr eingeschränkt. Mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung gibt es eine in Fragen der Pflegequalität erfahrene Landesbehörde. Es sollte auch für ambulante Pflegedienste Prüfsysteme anwenden dürfen, die Betrug entgegen wirken. Das LASV verfügt über gut ausgebaute Kooperationsstrukturen zu den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen sowie zu den Trägern der Sozialhilfe. So vernetzt und mit Kompetenz ausgestattet, kann es bei Anzeigen und Hinweisen auf Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße durch ein Fehlverhalten ambulanter Pflegedienste effektiv zur Gefahrenabwehr einschreiten.
Das Land Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es gehen kann: Dort besteht seit dem vergangenen Jahr eine Meldepflicht für ambulante Pflegedienste. Auch unsere Fraktion hatte bereits im Dezember 2016 im Landtag den Antrag „Für mehr Transparenz in der Pflegelandschaft: Landesweite Registrierung ambulanter Pflegedienste“ gestellt. Er wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.