Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Landesregierung wird Verantwortung für den Artenschutz nicht gerecht

(Nr. 35) Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben der Landesregierung im Vorfeld des morgigen Tags des Artenschutzes vorgeworfen, ihrer Verantwortung für den Artenschutz und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gerecht zu werden. Brandenburg verzeichne eine schwindende Biodiversität wie die Beispiele Kammmolch und Rotbauchunke – zwei Amphibienarten – verdeutlichen.

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Börnicker Feldmark (Landkreis Barnim, pdf-Datei) wird deutlich, wie schlecht es um zwei Amphibienarten steht, die ihren Hauptlebensraum in der Brandenburger Agrarlandschaft haben und nach europäischen Recht geschützt sind. In dem FFH-Gebiet wurde zuvor durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass die Populationen von Kammmolch und Rotbauchunke drastisch geschrumpft sind. Die Landesregierung hat bis zuletzt nichts dagegen unternommen, mittlerweile aber Maßnahmen angekündigt, die Rückzugsräume für die bedrohen Arten wiederherstellen sollen.

Aus der Kleinen Anfrage (pdf-Datei) geht hervor, dass sich insgesamt 96% der Kammmolch- und 98% der Rotbauchunken-Populationen im gesamten Land Brandenburg in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Lediglich für 7 von 197 Populationen des Kammmolches und 4 von 211 Populationen der Rotbachunke wird ein günstiger Erhaltungszustand angegeben. Inwieweit diese Zahlen aktuell sind, muss aber angezweifelt werden, da für die Population der Rotbauchunke noch ein günstiger Erhaltungszustand im FFH-Gebiet „Lakomaer Teiche“ aufgelistet ist. Das Gebiet wurde bereits 2007 gegen den erbitterten Widerstand von Anwohnern und Naturschutzverbänden dem Braunkohletagebau geopfert und ist längst abgebaggert.

Der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL sagte: „Die Rotbauchunke und der Kammmolch stehen stellvertretend für viele weitere Arten der Brandenburger Agrarlandschaft. Intensiv bewirtschaftete Äcker in einer ausgeräumten überdüngten und entwässerten Landschaft bieten heimischen Arten immer weniger Lebensräume. Pestizide töten zusätzlich Wildpflanzen, Insekten und Bodenlebewesen ab, die wiederum Nahrungsgrundlage für andere Arten sind. Umweltschutzauflagen im Rahmen der EU-Agrarförderung – sogenante Greeningauflagen – haben sich, entgegen der Behauptung der Landesregierung, als ungeeignet erwiesen, die Artenvielfalt zu fördern.“

Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE sagte dazu: „Fördermaßnahmen für Naturschutz wurden und werden auch aktuell vom Landesumweltministerium immer weiter zusammengestrichen.“ Das Land könne selbst keine Fördermöglichkeiten benennen, die geeignet wären bzw. für die noch Mittel bereitstehen, um in einem FFH-Gebiet den Artenschutz von Kammmolch und Rotbauchunke zu fördern. „Das Land muss seiner Verantwortung für die Arten und Lebensräume der Natura-2000-Richtlinie und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen endlich gerecht werden. Meiner Ansicht nach droht hier ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren.“

Die FFH-Gebiete sind Teil des Natura-2000-Netzwerkes und sollen ein zusammenhängendes Netz an Schutzgebieten europaweit absichern. Insbesondere sollen bestimmte wertvolle Lebensräume und bedrohte Arten geschützt werden. Jedes Land ist für den guten Erhaltungszustand und eine repräsentative Verteilung der Vorkommen gesetzlich verpflichtet. Die EU hatte bereits mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, da die Länder in Deutschland keine konkreten Erhaltungsziele und Maßnahmen in den Gebieten definiert hatten.

>> Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 2167 FFH-Gebiet Börnicker Feldmark“ (pdf-Datei)