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Genehmigung für Schweinemastanlage Hassleben hätte nie erteilt werden dürfen

(Nr. 71) Die Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben (37.000 Mastplätze) in der Uckermark hätte 2013 nicht erteilt werden dürfen, weil sie den Wasserzustand des nahen, im FFH-Gebiet „Kuhzer See/Jakobshagen“ liegenden Kuhzer Sees bedroht. Das geht aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hervor. Die Genehmigung für die Schweinemastanlage war im Oktober 2017 aufgehoben worden. Dagegen hat der Investor einen Antrag auf Berufung gestellt.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung im Juni 2013 lagen der Genehmigungsbehörde bereits seit langem Erkenntnisse vor (Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Kuhzer See/Jakobshagen), wonach der benachbarte Kuhzer See überwiegend als ein besonders stickstoffempfindlicher Lebensraum (LRT 3140) eingeordnet werden musste. Dies hätte zur Konsequenz haben müssen, dass die Mastanlage wegen der von ihr ausgehenden Stickstoffeinträge in den Kuhzer See nicht genehmigt wird. Tatsächlich wurde der Kuhzer See im Genehmigungsverfahren von 2013 – entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten und wider besseren Wissens – von der Umweltverwaltung jedoch im Wesentlichen als weniger empfindlicher Lebensraum (LRT 3150) eingeordnet und damit der Weg für die Massentierhaltungsanlage geebnet.

„Der Umweltminister erklärt in der Antwort auf unsere Fragen nicht, warum die Anlage trotz lange vorliegender Erkenntnisse zur hohen Stickstoffempfindlichkeit des Kuhzer Sees genehmigt wurde. Hätte sich das Landesamt für Umwelt, das unter der ständiger Aufsicht des Ministeriums handelte, an Recht und Gesetz gehalten, hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen. Die vorliegenden Fakten legen nahe, dass die Umweltverwaltung einseitig zugunsten des Schweinemästers Partei ergriffen und damit auch ihr Neutralitätsgebot verletzt hat“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Hintergrund

Die Schweinemastanlage wurde im Juni 2013 vom Landesamt für Umwelt LfU genehmigt, das Umweltministerium war über einen dafür zuständigen Ministerialbeamten laufend in den Genehmigungsprozess eingebunden.

Eine derartige Mastanlage verursacht Stickstoffemissionen, die zur Schädigung umliegender stickstoffempfindlicher Lebensräume führen.

Der Kuhzer See ist in die höchste europäische Schutzkategorie (FFH-Gebiet) eingeordnet. Beeinträchtigungen derartiger europarechtlich geschützter Lebensräume sind verboten.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung hatten die Behörden den Kuhzer See als einen weniger empfindlichen Lebensraum eingeordnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass dies nicht stimmte. Nur aufgrund dieser fehlerhaften Zuordnung konnte die Anlage genehmigt werden.

Die Genehmigung der Schweinemastanlage ist vom Verwaltungsgericht Potsdam mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aus anderen Gründen aufgehoben worden. Dagegen hat der Schweinemäster beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Ob auch das Land Brandenburg einen solchen Antrag gestellt hat, ist bisher nicht bekannt.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens soll offensichtlich die Genehmigung durch eine neue Abluftreinigung gerettet werden.

>> Standarddatenbogen (pdf-Datei)

>> Unsere Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)