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Illegaler Medikamentenhandel: Bündnisgrüne sehen weiteren Aufklärungsbedarf

(Nr. 132) Im Fall des illegalen Handels mit in Griechenland gestohlenen Krebsmedikamenten, in den eine in Teltow-Fläming ansässige Firma verwickelt sein soll, sieht die Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursula Nonnemacher weiteren Klärungsbedarf – auch was das Agieren der brandenburgischen Aufsichtsbehörden anbelang. „Ich habe den Eindruck, dass man sich aufseiten der brandenburgischen Aufsichtsbehörde viel Zeit gelassen hat. Auch erscheint das Agieren des Gesundheitsministeriums nach Bekanntwerden des Falls in den Medien wenig souverän“, sagte sie. Ursula Nonnemacher kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Gesundheitsausschusses Anfang September zu setzen.

„Der illegale Handel mit Medikamenten ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Leidtragende im konkreten Fall sind schwer erkrankte Griechen, denen die Medikamente möglicherweise gar nicht oder in unzureichender Menge verabreicht worden sind. Leidtragende könnten aber auch deutsche Patienten sein, die Medikamente möglicherweise wegen der Unterbrechung der Kühlkette nicht in der gebotenen Qualität erhalten haben.

Der illegale Handel mit Medikamenten ist ein Milliardengeschäft und eine besonders perfide Form der organisierten Kriminalität. Kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Behörden beim Vorliegend einschlägiger Informationen unverzüglich und konsequent einschreiten.“

Laut `Kontraste´ erhielten die griechischen Behörden bereits im Herbst 2016 anonyme Hinweise, bei denen auch der in Brandenburg ansässige Händler explizit im Zusammenhang mit illegalen Pharmahandel genannt wurde. Die griechische Arzneimittelbehörde informierte daraufhin mehrfach die Aufsichtsbehörden in Deutschland über einen `gefährlichen Handel´. Die Zuständigkeit für die zur Rede stehende Firma liegt in Brandenburg. Zudem gab es kurze Zeit später, im Dezember 2016, eine Anfrage der polnischen Arzneimittelbehörde in derselben Sache. Dennoch gewinne man den Eindruck, dass die Brandenburger Behörden das Problem nicht gerade mit Hochdruck verfolgt hätten.

Hinzu komme, dass der Hauptbeschuldigte, der in Griechenland wegen des Falls gerade in Haft sitzt, in Brandenburg kein Unbekannter sei. Seinem Unternehmen wurde laut `Kontraste´ von der Brandenburger Aufsichtsbehörde bereits vor sieben Jahren wegen schwerer Verstöße gegen deutsche Gesetze die Lizenz als Pharmahändler entzogen – es sitzte nun offenbar in Hessen. Gegen das brandenburgische Unternehmen aus Blankenfelde-Mahlow, das mit der hessischen Firma laut den Berichten Geschäftsbeziehungen unterhält, ermittelt wiederum seit April 2017 die Potsdamer Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Hier stelle sich doch die Frage, ob der Informationsfluss zwischen den Aufsichtsbehörden der Bundesländer und zwischen Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft ausreichend ist.

Und schließlich stelle sich ihr die Frage, ob die volle Wirksamkeit der vertriebenen Pharmaka bescheinigt werden könne, wenn nur einzelne Stichproben auf Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt hin überprüft wurden.