(Nr. 144) Nach der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegenden Informationen hat ein landwirtschaftlicher Betrieb bei Vetschau im Frühjahr Folienreste aus dem Erdbeeranbau untergepflügt. Laut einem Schreiben der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde werden derartige Vorkommnisse nicht im Rahmen der „Einhaltung der guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft kontrolliert. Die untere Landwirtschaftsbehörde soll demnach keine Möglichkeit haben, hiergegen vorzugehen. Hierzu äußert sich der landwirtschaftspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Benjamin Raschke wie folgt:
„Ein Unterpflügen von Folienresten darf nicht toleriert werden, ich möchte Plastikpartikel schließlich nicht auf meinem Erdbeerkuchen wiederfinden. Es kann nicht sein, dass derartige Missstände von aufmerksamen Bürgern aufgedeckt werden müssen und nicht Bestandteil der gängigen Kontrollen sind. Noch viel schlimmer ist allerdings, dass die unteren Landwirtschaftsbehörden keinerlei Grundlage haben, auf derer sie eine Beseitigung einfordern und bei Bedarf Zwangsgelder anordnen können. Ich fordere Minister Vogelsänger auf, uns endlich aktuelle und verbindliche Regelungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft vorzulegen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Folien in der Landwirtschaft gehört hier ganz klar dazu. Ich werde den Minister in der kommenden Landtagssitzung hierzu befragen.“
Der Landtag hatte bereits im Zuge der letzten Naturschutzgesetznovelle im Jahr 2012 beschlossen, dass die aus dem Jahr 1997 stammenden „Leitlinien der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung“ überarbeitet werden sollen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hatte damals konkrete Regelungen im Landesnaturschutzgesetz gefordert, was von den rot-roten Regierungsfraktionen allerdings abgelehnt wurde. Nach über fünf Jahren Bearbeitungszeit hat das Landwirtschaftsministerium immer noch keine überarbeiteten Leitlinien vorgelegt.