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Landesregierung muss nach Funden von Pestizidrückständen im Honig Zahl amtlicher Proben erhöhen

(Nr. 12) Im Oktober 2017 informierte der Landkreis Dahme-Spreewald die Imkerinnen und Imker im Kreis schriftlich über Beanstandungen im Rapshonig. Der landwirtschafts- und umweltpolitische Sprecher Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, hat dies zum Anlass genommen, zu den landesweiten Ergebnissen von Honigproben, zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels und zur Schadensregulierung bei der Landesregierung nachzufragen. Zur Antwort der Landesregierung nimmt er wie folgt Stellung:

„Insgesamt wurden von amtlicher Seite im Jahr 2017 landesweit nur 42 Honigproben auf Pestizidrückstände untersucht, hiervon acht gezielt auf Rückstände von Acetamiprid, einem Insektizidwirkstoff. In sechs dieser acht amtlichen Kontrollen wurden im Rapshonig Grenzwertüberschreitungen von Acetamiprid nachgewiesen. Der Grenzwert wurde in zwei Fällen um das achtfache, in einer Eigenkontrolle eines Imkers sogar um das Dreizehnfache überschritten. Die belasteten Proben sind der Antwort zufolge im Landkreis Oder-Spree aufgetreten.

Die hohe Trefferquote zeigt, dass die Landesregierung die Anzahl der amtlichen Honigproben umgehend erhöhen muss. Die Eigenkontrollen der Imkerinnen und Imker, welche für diese sehr teuer sind, kann und darf die staatliche Kontrollpflicht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ersetzen.

Es ist grotesk, dass die Imkerinnen und Imker mit ihren Bienen eine wertvolle Bestäubungsleistung für die Landwirtschaft erbringen und dann auch noch viel Geld investieren müssen, um ihren Honig auf Pestizidrückstände aus der konventionellen Landwirtschaft überprüfen zu lassen. Wenn die Ergebnisse positiv sind, bleiben die Imkerinnen und Imker in der Regel auch noch auf dem unverkäuflichen Honig sitzen. Aussicht auf Ersatz ist nur möglich, wenn sie den äußerst schwierigen Nachweis antreten, dass der Landwirt ein Pflanzenschutzmittel fehlerhaft eingesetzt hat.

Der Fund von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zeigt einmal mehr, dass wir in Brandenburg dringend ein Pestizidausstiegsprogramm und eine bessere Förderung des Ökolandbaus brauchen. Unsere Forderungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt haben wir mit unserem Antrag für ein Pestizidausstiegsprogramm im letzten Jahr eingebracht und werden diese auch im kommenden Plenum mit unserem Antrag für einen Aktionsplans Ökolandbau in Brandenburg erneut unterstreichen.“

Hintergrund:

Acetamiprid bezeichnet einen Wirkstoff, welcher in Pflanzenschutzmitteln wie Mospilan, z. B. zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers, eingesetzt wird. Raps ist eine Massentracht (d. h. eine i. d. R. vom Menschen angelegte, besonders ergiebige Nahrungsquelle) für Bienen, wodurch der Wirkstoff auch im Rapshonig auftreten kann. Ist der zulässige Grenzwert von 0,05 mg/kg Acetamiprid überschritten, darf der Honig nicht mehr in Verkehr gebracht werden.