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Sechs neue illegale Müllkippen – Land muss sicherstellen, dass keine Gefahren für die Umwelt drohen

(Nr. 127) Über die bislang bekannten 149 illegalen Müllkippen hinaus sind der Brandenburger Landesregierung sechs weitere illegale Abfallablagerungen bekannt geworden, bei denen teilweise Umweltschäden nicht auszuschließen sind. Das geht aus einer Antwort von Umweltminister Jörg Vogelsänger an den umweltpolitischen Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, hervor. Es handelt sich um kommerzielle Abfalllager von vier Firmen in Lönnewitz, Schönewalde und Herzberg (Elbe-Elster), sowie in Fredersdorf-Vogelsdorf (Märkisch-Oderland), sowie um zwei Tontagebaue in Plessa und Herzfelde-Lehngutsbruch.

In drei Fällen geht es um illegale Abfalllagerung von Beton, Aushub, Bau- und Abbruchsabfällen, in einem Fall um Baumisch- und Kunstoffabfälle und in zwei Fällen um den grundsätzlichen Verdacht der illegalen Abfallablagerung. Außerdem hat die Landesregierung auch neue Informationen zur Gefahrenabschätzungen durch illegale Müllkippen. Zu den bekannten Gefahrenabschätzungen sind drei Fälle hinzugekommen. So wurde im Fall der Fläming Sortieranlage GmbH in Neuendorf (Potsdam-Mittelmark) auf Grundlage eines Entsorgungskonzeptes entschieden, ungesicherte Asbestabfälle `vordringlich zu beräumen´. An den bereits genannten neuen illegalen Müllkippen Plessa bzw. Schönwalde werden derzeit Gefährdungsabschätzungen durchgeführt bzw. das Grundwassermonitoring erweitert.

„Die neuen Informationen zeigen, dass das Problem des Landes mit illegalen Müllkippen größer ist als vom Umweltministerium bislang eingeräumt. Umweltminister Vogelsänger versucht stets den Eindruck zu erwecken als handle es sich beim Thema illegaler Müll nur um eine Altlast, von der keine größere Gefahr für die Umwelt drohe. Mein Bohren in den vergangenen Monaten hat gezeigt, dass beides nicht stimmt“, sagte Benjamin Raschke.

Der Landtagsabgeordnete forderte die Landesregierung auf, für Gefahrenabschätzungen und vorsorgliche Beräumungen illegaler Mülllager auch im Doppelhaushalt ausreichend Mittel einzustellen: „Bei allen illegalen Kippen – ob alt oder neu – muss sichergestellt werden, dass keine Gefahr für die Umwelt droht. Dafür muss Geld bereitsgestellt werden“, sagte er.

2017 wurden 4,23 und 2018 4,7 Millionen Euro an Landesmitteln für Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Meinungsbildung in der Landesregierung zum weiteren Finanzbedarf ist laut Antwort der Landesregierung `noch nicht abgeschlossen´. 2016 war die Landesregierung von einem Gesamtfinanzbedarf für die Entsorgung der illegalen Abfalllager in Zuständigkeit des Landes von 160 Millionen Euro ausgegangen.

Wie aus früheren Anfragen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht, waren der Landesregierung bislang 149 `illegale Abfallsammlungen´ bekannt. Für 65 ist das Landesamtes für Umwelt (LfU), für 21 das Landesbergamtes (LBGR) und für 63 sind die Landkreise zuständig.

Mit Stand vom 30.08.2017 waren von den 65 Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt 13 beräumt und 15 teilweise beräumt. Von den 21 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes waren zwei saniert. Zu den illegalen Abfallansammlungen, für die die Landkreise verantwortlich sind, konnte die Landesregierung seinerzeit keine weiteren Angaben machen. Die Zahl der komplett beräumten Standorte hat sich seitdem nicht verändert, zwei zusätzliche Müllkippen wurden teilgeräumt.

Aus der aktuellen Antwort der Landesregierung geht auch hervor, dass seit Ende August 2017 zwei Anlagenbetreiber für die durch sie verursachte illegale Abfallablagerung verantwortlich gemacht werden konnten.