(Nr. 73) Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss um die Akzeptanz von Windenergie sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY:
„Mit Blick auf den weiterhin notwendigen Ausbau der Windenergie sprach sich die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden für die Einrichtung einer Servicestelle aus. Der Prozess von der Planung bis zur Errichtung von Windenergieanlagen ist fachlich sehr komplex. Entsprechend groß ist der Bedarf von Bürgern, kommunalen Vertretern, aber auch Windbetreibern, dass es bei diesem Prozess von Anfang an eine pro-aktive, neutrale Begleitung gibt. Genau diese Aufgabe hat die Windservice-Stelle in Thüringen, an der sich unser Antrag orientiert.“
Von großer Bedeutung für die Arbeit der Servicestelle sei zudem, dass sie als neutraler Akteur arbeite und wahrgenommen werde. Hierfür sei die Frage, an welche bestehende Einrichtung die Servicestelle angedockt werden soll, von entscheidender Bedeutung. Zum Teil sehr kritisch gesehen wurde die angedachte Ansiedlung bei der Wirtschaftsförderung Berlin-Brandenburg (WFBB) bzw. beim Wirtschaftsministerium. Empfohlen wurde hingegen, die Servicestelle unter dem Dach einer – in Brandenburg noch zu gründenden – Energieagentur anzusiedeln.
Hintergrund
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte mit einer „Servicestelle Windenergie“ nach Thüringer Vorbild die Beteiligung von BürgerInnen und Kommunen beim Ausbau der Windenergie stärken. Sie soll BürgerInnen und Kommunen bei der Planung von bzw. der finanziellen Beteiligung an Windenergieprojekten beraten sowie ein Qualitätssiegel „faire Windenergie“ initiieren und vergeben. Sie greift nicht in den Aufgabenbereich der Regionalen Planungsgemeinschaften ein, die den Windkraftausbau im Land steuern. Mit der Servicestelle müssen drei zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Dass von der Thüringer Servicestelle Windenergie entwickelte Siegel „Faire Windenergie“ und die damit verbundenen Bedingungen für Projektentwickler von Windparks haben dort deutliche Verbesserungen bewirkt. Gemeinden und AnwohnerInnen profitieren von transparenteren Planungsprozessen und Beteiligungsmöglichkeiten – ohne dass hierfür Gesetze geändert werden müssten.