(Nr. 218) Der Betreiber des Geflügel-Schlachthofes in Niederlehme/Königs Wusterhausen, der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) steht wegen unrechtmäßiger Erhöhung der Schlachtkapazitäten auf 160.000 Tiere pro Tag seit langem in der Kritik. Das Landesumweltamt hatte die Erhöhung zunächst gestoppt und anschließend am 1. November dieses Jahres genehmigt. Dies geschah jedoch vorbehaltlich verschiedener Auflagen und Fristsetzungen. Nun bestätigte Agrarminister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf die mündliche Anfrage unserer Fraktion, dass der Konzern dies ignorierte und bereits seit dem 6. November in erhöhtem Umfang Schlachtungen durchgeführt werden. Der Abnahmetermin war hingegen erst am 5. Dezember.
Erst Ende November dieses Jahres hatte Agrarminister Vogelsänger auf Nachfrage des agrarpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, bestätigt, dass die Teilstilllegungsverfügung vom Juni 2017 weiterhin gültig sei, da die Einhaltung der Auflagen noch nicht geprüft worden sei und man sich noch in der Terminabstimmung befinde. Tatsächlich aber wurden die Schlachtkapazitäten bereits unmittelbar nach der Zustellung des Bescheids angehoben bestätigte Vogelsänger gestern auf erneute Nachfrage der bündnisgrünen Fraktion.
„Es ist ungeheuerlich, dass so ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben ohne Konsequenzen für den Betreiber bleibt, obwohl dieser in der Vergangenheit häufiger gegen behördliche Vorgaben und geltendes Recht verstoßen hat. Kein Wunder, dass sich kein Lerneffekt einstellt und das Unternehmen sich immer wieder über Vorschriften hinweg setzt“, kritisierte Benjamin Raschke.
Gemeinsam mit dem NABU will die örtliche Bürgerinitiative „KW-stinkt´s“ nun gegen die Genehmigung des erweiterten Schlachtbetriebs vorgehen. Am 3.12.2018 haben sie Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und fordern nun Akteneinsicht sowie eine Prüfung der Rechtmäßigkeit. „Das Beispiel verdeutlicht einmal mehr, dass das Umweltministerium endlich hart durchgreifen muss. Es reicht nicht, immer nur Warnungen auszusprechen, ab einem gewissen Punkt muss es die rote Karte ziehen“, sagte Benjamin Raschke.
Hintergrund
Die MGS hatte von Februar 2015 bis Mai 2018 etwa 75.000 Tiere pro Tag über der genehmigten Kapazität geschlachtet, verarbeitet und vertrieben. Die Teilstilllegung des Schlachthofes, die im Juni 2017 verfügt wurde, wurde erst im Mai 2018 vom Betreiber umgesetzt. Bis dahin waren rund 89 Millionen Tiere ohne Genehmigung getötet worden. Auch vor der Abnahme der Auflagen durch das Landesamt für Umwelt setzte sich das Unternehmen weiter über die geltende Teilstilllegungsverfügung hinweg und schlachtete einen weiteren Monat mit erhöhter Kapazität 2,25 Millionen Tiere illegal, wieder ohne Konsequenzen.