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Verseuchtes Grundwasser um Schweinemastanlage Tornitz – Behörden betreiben Kuschelkurs mit dem Betreiber

(Nr. 170) Das Landesumweltministerium hat erneut die Verseuchung des Grundwassers rund um Brandenburgs größte Schweinemastanlage in Tornitz (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) bestätigt. Statt einzuschreiten, habe die untere Wasserbehörde mit dem Betreiber der Anlage, der Bolart GmbH, lediglich eine Absprache getroffen. Danach solle dieser selbst einen Sachverständigen bestellen, der 'gegebenenfalls erforderliche' Maßnahmen vorschlägt. Dies geht auch aus der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums an den Umweltausschuss (siehe Anlage) hervor.

Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Benjamin Raschke wirft den Behörden deshalb „einen Kuschelkurs mit der Industrie“ vor. Er forderte als Konsequenz unter anderem eine rasche und gründliche Aufklärung der Ursachen der Wasserverseuchung, unter anderem durch ein hydrologisches Gutachten. Die sei auch nötig, um den Verursacher rechtlich zur Verantwortung ziehen zu können.

„Wenn der Betreiber jetzt einzig und allein eine Dichtheitsprüfung durch einen vom ihm bestellten Sachverständigen vorlegen muss, sind kaum ernsthafte Konsequenzen zu befürchten. Eine Verseuchung des Grundwassers aber muss Folgen haben, nach Auskunft des Ministeriums kann das von Auflagen bis zur Schließung der Anlage reichen.

Das Ganze reiht sich ein in eine Reihe von Nachsichtigkeiten der Behörden gegenüber dem Anlagenbetreiber: Bekannt sind nicht nur Tierschutzverstöße, vor allem der Wasserbelastung gehen die Behörden nicht mit Nachdruck nach. Obwohl der Anlagenbetreiber rechtlich seit 1997 dazu verpflichtet ist, liegen erst seit 2014 lückenlose Messergebnisse für das Grundwasser vor. Auch diese Unterlassung blieb ohne wesentliche Konsequenzen.“

Den Ergebnissen der angeordneten Grundwasseranalyse zufolge (siehe Drucksachen 6/2263; 6/944 und 6/7715) wird der Grenzwert von Nitrat (50 mg /l nach Trinkwasserverordnung 2018) dauerhaft um das vier- bis fünffache, der Grenzwert für Ammonium (0,5 mg/l, Trinkwasserverordnung) dauerhaft um das 35-bis 12-fache und der Grenzwert für Nitrit (0,5 mg/l, Trinkwasserverordnung 2018) immer wieder überschritten.

Das Ministerium bestätigte in seiner Stellungnahme an den Umweltausschuss, dass die 'erhöhte Konzentration von Ammonium, Nitrit, Nitrat' ... 'auf den Eintrag von Gülle zurückzuführen' sei. „Das alles ist den Behörden seit langem bekannt und trotzdem sehen sie es bisher nicht als ihre Pflicht an, den Zeitpunkt und den Verursacher des Gülleeintrages zu ermitteln.“

Hintergrund

Vorabinformation 43. Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 05.09.2018 /TOP 7 „Grundwasserverseuchung durch die Schweinemastanlage in Tornitz – Konsequenzen für den Betreiber“

Für die Beprobung des Grundwassers und die Analyse der Wasserproben ist der Betreiber der Anlage verantwortlich, der diese Aufgabe von einem Labor erledigen lässt. Die Messergebnisse sind der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorzulegen, damit diese eine Bewertung der Daten vornehmen kann. Die bis Ende 2017 vorliegenden Beschaffenheitsdaten des Grundwassers im Umfeld der Anlage wurden mit den Antworten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) auf die Kleinen Anfragen 300 vom 30.03.2015, 3071 vom 05.12.2017 und 3133 vom 02.01.2018 zur Verfügung gestellt. Die dort aufgeführte Datenmenge ist sehr umfangreich, weswegen an dieser Stelle nur eine kurze Zusammenfassung gegeben wird. Dabei wird auf die Messgrößen fokussiert, bei denen Überschreitungen der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung festgestellt wurden. Im Umfeld der Anlage werden neun Messstellen zweimal jährlich beprobt. Nach den Ergebnissen der bis jetzt vorliegenden Messkampagnen zeigt sich eine uneinheitliche Situation mit

  • Messstellen, die für einzelne Parameter nur einmalig Schwellenwerte überschreiten,
  • Messstellen, bei denen fallende Trends bei den Schwellenwertüberschreitungen feststellbar sind,
  • Messstellen, die für einzelne Parameter kein eindeutiges Trendverhalten aufzeigen.

Die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat eine Bewertung vorgenommen und dafür auch die Unterstützung des Landesamtes für Umwelt erhalten. Die untere Wasserbehörde kommt zu folgendem Ergebnis: Erhöhte Konzentrationen von Ammonium, Nitrit und Nitrat sind auf den Eintrag von Gülle zurückzuführen. Allerdings ist der Zeitpunkt dieses Eintrages nicht mehr zu ermitteln. Einträge aus der jüngsten Vergangenheit konnten von der unteren Wasserbehörde nicht festgestellt werden. Sie sieht daher derzeit keinen direkten Bezug der erhöhten Werte für die genannten Parameter zum aktuellen Betrieb der Schweinemastanlage. Es hat also ein Stoffeintrag ins Grundwasser stattgefunden, bei dem weder der Zeitpunkt noch ein genaues Schadensereignis festzustellen sind. Die ermittelten Sulfatgehalte sind aus Sicht des Landesamtes für Umwelt nicht der Schweinemastanlage zuzuordnen.

Östlich der Schweinemastanlage erstreckt sich das Gebiet der Luchwiesen. Dieses Gebiet wurde durch den stillgelegten Tagebau Gräbendorf entwässert, was zur Pyritverwitterung und in Folge davon zur Sulfatfreisetzung geführt hat. Mit dem Grundwasserwiederanstieg wird das gebildete Sulfat in das Grundwasser ausgewaschen. Im Bereich der Luchwiesen treten daher – möglicherweise unabhängig von der Schweinemastanlage – sehr hohe Sulfatgehalte im Grundwasser auf.

In Absprache mit dem Anlagenbetreiber wurde von der unteren Wasserbehörde festgelegt, dass dieser im Herbst einen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugelassenen Sachverständigen bestellt, der bei einer Begehung den Zustand der Anlage und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen an Anlageteilen feststellen soll. Die untere Wasserbehörde wird an dieser Begehung teilnehmen. Im Ergebnis soll ein Konzept erstellt werden, in dem Art, Weise und Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung festgeschrieben werden und wie die Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Ziel ist es, durch technische und organisatorische Maßnahmen den ordnungsgemäßen Betrieb und die Überwachung der Dichtheit der Anlage weiterhin abzusichern.

>> Faktensammlung zur Schweinemastanlage Tornitz (pdf-Datei)