(Nr. 79) In dem am 12. April 2019 – dem Tag des Flutungsbeginns – veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser See" wurde festgehalten, dass aus dem Cottbuser Ostsee maximal 620 mg/l Sulfat ausgeleitet werden dürfen. Als Berechnungsgrundlage wurde eine maximal zulässige Jahresfracht an Sulfat von 9.900 t/a angegeben. Pikant daran: Nur einen Tag zuvor, nämlich am 11. April 2019, hatte die LEAG in einem Blogbeitrag auf ihrer Unternehmenswebsite zur Höhe der Sulfat-Belastung Folgendes erklärt: „Im Planfeststellungbeschluss für die Flutung des Cottbuser Ostsees stehe zudem, dass die LEAG nicht mehr als 6.000 Tonnen Fracht pro Jahr im Rahmen des Wasserhaushaltes aus dem Bergbausee ausleiten dürfe“, also 3.900 t/a weniger als im Beschluss angegeben. Diese Zahl veränderte die LEAG nach dem Einreichen einer parlamentarischen Anfrage. Der Bergbaubetreiber blieb jedoch dabei, dass man im „allerschlechtesten Fall den Wert von 6.000 Tonnen erreichen“ wolle.
Auf den offensichtlichen Widerspruch angesprochen, reagierte die Landesregierung schmallippig: „Was die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) in ihrem Blogbeitrag veröffentlicht, ist nicht Angelegenheit der Landesregierung", erklärte der zuständige Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky. Zugleich bestätigte Steinbach die hohen Ausleitwerte: „In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren (2014) wurde herausgearbeitet, dass im Worst-Case-Fall ca. 9.900 t/a in die Spree abgegeben werden". Stillschweigen herrscht indes darüber, wie die Diskrepanz zu Stande gekommen ist und warum der Bergbaubetreiber den Beschluss-Entwurf vor dessen Verabschiedung erhalten hatte.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Landesbergamt einen so drastisch höheren Sulfat-Ausleit-Wert festlegt als vom Bergbaubetreiber avisiert", sagte die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky.
Hohe Sulfateinträge in Brandenburger Gewässer sind eine direkte Folge des Braunkohlebergbaus in der Lausitz, die die Trinkwasserversorgung gefährden. Daher hat auch die Stadt Frankfurt (Oder) zusammen mit ihrem kommunalen Wasserversorger unlängst Klage gegen die Genehmigung der Flutung des Cottbuser Ostsees eingereicht. Für Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 250 mg/l.
„Bei einer Sulfatfracht von maximal 6.000 Tonnen pro Jahr hätte die Bergbehörde auch mit etwa 400 mg/l einen wesentlich niedrigeren Grenzwert festlegen können. Warum das nicht geschehen ist und der LEAG stattdessen ein derartig großes Geschenk zu Lasten der Wasserkunden von Berlin und Frankfurt (Oder) gemacht wurde, ist unklar", sagte Schinowsky.
Die bündnisgrüne Fraktion hat die Sulfatproblematik inzwischen auf die Tagesordnung vom nächsten Umweltausschuss am 29.5. gesetzt. „Wir sehen erheblichen Klärungsbedarf“, sagte Schinowsky.
Hinweis:
Nach Einreichen unserer Anfrage an die Landesregierung änderte die LEAG am 13. Mai ihren Blog-Beitrag und erhöhte den Ausleitungswert von 6.000 t/a auf die offiziellen 9.900 t/a. Der Bergbaubetreiber begründete dies mit einem „Versehen“. Dennoch wird in dem Beitrag (bislang noch) festgehalten: „Über die noch andauernde Grundwasserhebung im Tagebau Cottbus-Nord gelangten in den letzten Jahren zwischen 8.000 bis 10.000 Tonnen Sulfat in das Spreegebiet. Diese Fracht wird mit Flutungsbeginn dem Wert Null zustreben und ab Beginn der Ausleitung von Seewasser im allerschlechtesten Fall den Wert von 6.000 Tonnen erreichen“.