(Nr. 122) Bis heute liegt keine Beurteilung der Grundwassergefährdung am Standort der illegalen Müllablagerung in Fürstenwalde vor. Dies ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Anwohner*innen hatten mehrfach auf die Gefahren von austretendem Öl hingewiesen und nun selbst Untersuchungen veranlasst. Das Landesamt für Umwelt zieht sich in Bezug auf die Entsorgung dieser Öle auf Aussagen des ehemaligen Betreibers zurück. Wie die Antworten auf vorhergehende Kleine Anfragen zeigten, liefen gegen diesen Betreiber Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen.
Zu den Ergebnissen sagt Benjamin Raschke, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Noch immer schieben sich hier Land und Landkreis den Schwarzen Peter zu. Ich erneuere meine Forderungen, dass es hier ein koordiniertes Verfahren geben muss. Im ersten Schritt muss die Gefährdungslage festgestellt, im zweiten eine Beräumungsstrategie entwickelt werden. Schließlich liegen hier umwelt- und gesundheitsgefährdende Abfälle wie Mineralöle, Teerpappe und Asbest."
Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage nimmt auch der Sprecher des Stadtverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fürstenwalde, Jens-Olaf Zänker, Stellung:
"Ich bin darüber enttäuscht, dass vom Landesamt für Umwelt am Standort des ehemaligen Trafohauses Tränkeweg bislang keine Boden- bzw. Grundwasseruntersuchungen beauftragt wurden. Dazu besteht weiter Anlass. Denn die Antwort der Landesregierung, das in den Transformatoren enthaltene Öl sei durch den Energieversorger entsorgt worden, bleibt zugestanden ohne Beleg. Sie wird unter anderem durch die dort beschriebene Notwendigkeit einer Betonwannenreinigung im August 2018 weiter infrage gestellt. Zudem kann diese Betonwanne, spätestens seit der zuvor erfolgten Entnahme der durch das Mauerwerk führenden Kabelanschlüsse, nicht mehr als dicht angenommen werden. Konkrete Untersuchungen von Boden und Grundwasser am Trafohaus Tränkeweg Fürstenwalde sind zum Schutz der Fürstenwalder Bevölkerung bis zum Nachweis einer fachgerechten Ölentsorgung erforderlich."