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Justizministerium bestätigt: Wisent-Abschuss im Jahr 2017 war illegal

(Nr. 25) Der Abschuss eines Wisent im Landkreis Märkisch-Oderland im September 2017 war rechtswidrig. Dies bestätigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des naturschutz- und rechtspolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke. In seiner Antwort führt das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz das erschossene Wisent in einer Übersicht über illegal getötete Wirbeltierarten auf, die besonderem Schutz unterliegen.

Axel Vogel, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion, erstattete bereits im Oktober 2017 Anzeige gegen die Jagdausübungsberechtigten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diese stufte den Abschuss als zulässig ein, da der „Abschuss einer streng geschützten Art zum Zwecke der Gefahrenabwehr ordnungsrechtlich gerechtfertigt“ sei. Dieser Einschätzung folgt auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antwort auf eine Beschwerde von Axel Vogel zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder).

Die Antwort des Justizministers stuft den Abschuss des Wisent hingegen eindeutig als illegal ein und offenbart damit eine andere Rechtsauffassung als die der Staatsanwaltschaft. Hierzu Axel Vogel: „Unsere Überzeugung, dass der Abschuss des Wisent nicht durch geltendes Recht gedeckt war, hat sich bestätigt. Es standen mildere Mittel als ein Abschuss zur Verfügung, um eine mögliche Gefährdung durch das Wisent zu verhindern. Diese wurden jedoch nicht genutzt. Beispielsweise hätten die Verantwortlichen vor Ort die Errichtung vorübergehender Straßensperren anordnen können, um eine mögliche Kollision des Wisent mit Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen zu verhindern. Erst wenn alle zumutbaren Alternativen erfolglos bleiben, erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz einen Zugriff auf streng geschützte Tierarten wie das Wisent. Ein Abschuss kommt dem geltenden Recht folgend ausdrücklich als letztes zur Verfügung stehendes Mittel in Frage. Dies unterstreicht ein Rechtsgutachten, dass unsere Fraktion im vergangenen Jahr in Auftrag gab.“

Landwirtschaftsminister Vogelsänger teilte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende Januar 2019 in einem Schreiben mit, dass er die Einschätzung des Gutachtens teile. Vor einem Abschuss geschützter Tiere sei es demzufolge unbedingt erforderlich, mildere Mittel zu prüfen und diesen Vorrang zu geben. Noch in diesem Jahr wird das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft laut Minister Vogelsänger eine Veranstaltung mit Behörden und Verbänden durchführen, um diese ausführlich über die Rechtslage und mögliche Wege zum Umgang mit ähnlichen Fällen wie dem des Wisent zu informieren.

Benjamin Raschke fordert weitergehende Konsequenzen: „Im Fall des 2017 getöteten Wisent sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Ich begrüße sehr, dass Minister Vogelsänger knapp anderthalb Jahre später nun trotzdem Maßnahmen ergreift, um einen ähnlichen Vorfall zu verhindern. Bedauerlich ist jedoch, dass das Justizministerium trotz einer Vielzahl an illegal getöteten Tieren keinen Handlungsbedarf zur Reduzierung dieser Straftaten sieht. Von einer konsequenten Verfolgung von Straftaten gegen das Naturschutzgesetz ginge die Signalwirkung aus, dass der Schutz von Flora und Fauna in Brandenburg wirklich ernst genommen wird.“

Hintergrund

Am 13. September 2017 wurde auf Anordnung des Amtsdirektors des Amtes Lebus (Märkisch-Oderland) ein männlicher Wisent erschossen. Das Tier war aus Polen über die Grenze nach Lebus gelangt. In Polen war der freilebende Wisent der Öffentlichkeit als friedlich bekannt. Die Aussagen der Zeugen des Vorfalls bei Lebus sind unterschiedlich und teils widersprüchlich. Einige Zeugen beschreiben das Verhalten des Tieres als ruhig und artangepasst, vereinzelt wird es auch als aufgebracht beschrieben. Der Abschuss fand bundesweit Beachtung in den Medien, da er die Frage aufwarf, wie die deutschen Behörden mit migrierenden, wild lebenden geschützten Tieren umgehen sollten.

Weiterführende Informationen

>> Die Kleine Anfrage „Straftaten gegenüber geschützten Tierarten“ und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)