(Nr. 77) 83 Prozent der Käuferinnen und Käufer von Bio-Eiern finden die in Brandenburg vielfach übliche Praxis der Legehennen-Haltung in Riesenställen nicht richtig. Um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Bio-Siegel zu erhalten, forderte die Verbraucherzentrale, die Stallgrößen in Bio-Betrieben stärker zu begrenzen. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in einer mündlichen Anfrage im Landtag nachgefragt, ob die Landesregierung der Forderung im Rahmen ihrer Förderkriterien Rechnung tragen wird.
Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger antwortete, es gäbe keine eigene brandenburgische Auslegung dazu, wie ein Stall im Ökolandbau definiert sei. Die Haltung von Ökolegehennen sei in Deutschland mehrfach durch die EU-Kommission überprüft worden. Die Auslegung, dass als Stall im Sinne der EU-Ökoverordnung auch ein sog. Stallabteil gelten dürfe, sei regelmäßig bestätigt worden.
Hierzu sagte Benjamin Raschke: „Mit seiner Antwort wirft der Minister Nebelkerzen. Die EU-Kommission hat nie bestätigt, dass Stallabteile rechtens sind. Sie hat 2018 verdeutlicht, was sie unter einem Stall versteht und dass die Obergrenze von 3.000 Legehennen sich auf ein Gebäude bezieht. Es gibt nachweislich keine Ausnahmegenehmigung der EU für Deutschland bzw. Brandenburg, schon vor 2021 mehr als 3000 Hennen in einem Abteilstall zu halten.
Darüber hinaus will Minister Vogelsänger nicht wahrhaben, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Öko-Eier aus der Massentierhaltung wollen. Die wesentliche Frage ist nicht, ob Brandenburg solche Ställe genehmigen darf. Es geht vielmehr darum, ob das Land es finanziell fördert, dass unbegrenzt viele Stallabteile mit jeweils 3.000 Tieren in einem Riesenstall untergebracht werden. Verbraucher sollten beim Kauf von Bio-Eiern darauf vertrauen können, dass nicht nur Vorgaben zur Fütterung und zum Platzangebot eingehalten werden, sondern dass auch die Anzahl der gehaltenen Tiere berücksichtigt wird. Andere Bundesländer wie Niedersachsen sind deshalb längst aus der Förderung solcher Anlagen ausgestiegen.“
Er begrüße die Initiative der Bio-Branche, die Stallgrößen zu reduzieren.
Hintergrund: Die EU-Bio-Verordnung sieht für die Haltung von Bio-Legehennen eine Anzahl von maximal 3 000 Tieren pro Stall vor. Die Brandenburger Praxis läuft darauf hinaus, dass zusammenhängende Stallabteile mit je bis zu 3000 Tieren innerhalb sehr viel größerer Stallgebäude Fördergelder erhalten. Die Antwort der Landesregierung auf eine bündnisgrüne Anfrage von 2018 zeigte, dass in den größten Bio-Legehennenanlagen in Brandenburg fast 40 000 Tiere gehalten werden. Damit konzentrieren sich die Umweltauswirkungen stark auf kleine Gebiete; zudem haben die Tiere faktisch weniger Auslauf.
>>> Die schriftliche Antwort von Minister Vogelsänger (PDF-Dokument)